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Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus

L
lovelove
Jan 2018 bearbeitet

Ein befristeter Vertrag läuft Ende November aus. Wann muss dem MA mitgeteilt werden das er nicht übernommen wird oder muss man es nicht mitteilen?

1.37604

Community-Antworten (4)

N
nicoline

05.11.2014 um 22:42 Uhr

Der Arbeitgeber muss dem Beschäftigten mitteilen, wenn er ihn länger, als die Befristung angegeben ist beschäftigen will. Das kann er auch noch am letzten Tag der Befristung machen. Das er NICHT übernommen wird, muss der AG nicht mitteilen, er hat ja mit der Befristung schon ein Arbeitsende festgelegt.

H
Hartmut

07.11.2014 um 23:37 Uhr

Soweit das Gesetz - exakt wie nicoline schreibt.

Nun gibt es allerdings auch so etwas wie einen guten Stil bzw. gute Reputation als Arbeitgeber. Wer neben dem Gesetz auch auf so etwas Wert legt, der wird sich schon vorher mit dem betroffenen MA in Verbindung setzen, damit dieser sich rechtzeitig entsprechend einstellen kann.

B
blackjack

08.11.2014 um 00:32 Uhr

§ 2 Abs 2 Nr 3 SGB III.

H
Hartmut

08.11.2014 um 21:50 Uhr

Wieder was dazugelernt. :)

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