Erstellt am 05.11.2014 um 21:42 Uhr von nicoline
Der Arbeitgeber muss dem Beschäftigten mitteilen, wenn er ihn länger, als die Befristung angegeben ist beschäftigen will. Das kann er auch noch am letzten Tag der Befristung machen.
Das er NICHT übernommen wird, muss der AG nicht mitteilen, er hat ja mit der Befristung schon ein Arbeitsende festgelegt.
Erstellt am 07.11.2014 um 22:37 Uhr von Hartmut
Soweit das Gesetz - exakt wie nicoline schreibt.
Nun gibt es allerdings auch so etwas wie einen guten Stil bzw. gute Reputation als Arbeitgeber. Wer neben dem Gesetz auch auf so etwas Wert legt, der wird sich schon vorher mit dem betroffenen MA in Verbindung setzen, damit dieser sich rechtzeitig entsprechend einstellen kann.
Erstellt am 07.11.2014 um 23:32 Uhr von blackjack
Erstellt am 08.11.2014 um 20:50 Uhr von Hartmut
Wieder was dazugelernt. :)