Erstellt am 01.06.2009 um 11:29 Uhr von ridgeback
@teletele,
weitere Befristung ist möglich mit Sachgrund, § 14 TzBfG.
Erstellt am 01.06.2009 um 11:31 Uhr von MonaLisa
@teletele,
unbefristet kann der AG immer.....
Ansonsten so wie 'ridgeback' schon angeführt hat - mit Sachgrund geht auf jeden Fall! Geht bei euch niemand in Mutterschutz/Elternzeit?
Erstellt am 02.06.2009 um 09:12 Uhr von Ketzer
"Meine Frage: Gibt es trotz Ablauf der 2 Jahre (befristeter Arbeitsvertrag) eine Möglichkeit in Verbindung mit dem BR den Arbeitsvertrag zu verlängern?"
Wenn deine Frage darauf abzielt, ob der BR eine Möglichkeit hat, die Weiterbeschäftigung zu verlangen: Nein.