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Stellenausschreibung / Bewerbung / Einstellung

B
brvertrieb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum, Bereits 2002 haben wir die Geschäftsleitung aufgefordert, Stellenausschreibungen immer erst innerbetrieblich vorzunehmen.

Wie ist jetzt zu verfahren, wenn aus dem Betrieb Bewerbungen kommen, die Geschäftsleitung diese aber nicht berücksichtigt und die ausgeschriebene Position mit einem externen Menschen besetzt?

Hat der BR ein Anrecht auf Informationen, welche Bewerbungen eingegangen sind? Welche Mitbestimmungsrechte hat der BR bei Einstellungen.

Die letzte Stellenausschreibung war im Oktober 2009. Der Betriebsrat wurde nie informiert, welche Bewerbungen eingegangen sind. Die Stellen waren zum Zeitpunkt der Bewerbung kommissarisch besetzt und sind es heute noch. Jetzt sollen diese Stellen erneut ausgeschrieben werden.

Danke vorab für die Tipps und Informationen Gruß brvertrieb

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Community-Antworten (2)

P
paula

16.11.2010 um 13:18 Uhr

Eurer Forderung ZUERST intern auszuschreiben muss der AG nicht nachkommen. außer es gibt hierzu eine BV, aber so sieht es wohl nicht bei Euch aus.

ihr solltet Euch lieber mal Gedanken über den Prozess der Einstellungen machen. Dem BR stehen schließlich alle Bewerbungsunterlagen zu.

D
DonJohnson

16.11.2010 um 13:59 Uhr

Hat der BR ein Anrecht auf Informationen, welche Bewerbungen eingegangen sind? Welche Mitbestimmungsrechte hat der BR bei Einstellungen.

Schau mal in den §99 BetrVG - da wird dir geholfen ;-)

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