Erstellt am 05.11.2014 um 23:13 Uhr von gironimo
Bei der Anschaffung hat der BR nicht mitzubestimmen - aber bei der Nutzung.
Ihr könnt Euer Initiativrecht jederzeit geltend machen und eine BV zur Nutzung dieser Geräte fordern, in der z.B. festgelegt wird, dass die Webcams nicht genutzt werden dürfen (es sei denn, der BR hat mitbestimmt, wie und wann sie genutzt werden)
Erstellt am 06.11.2014 um 10:47 Uhr von xumuimhxer
Habt Ihr konkrete Anhaltspunkte, dass diese Webcams zu irgendwas genutzt werden? Immerhin ist das Missbrauchspotential relativ gering (Mechanische Abdeckung, Kontrolleuchte, Aufnahmebereich ist der Nutzer selbst, ...).
Wenn nicht -- seid Ihr sicher dass Ihr Euch diese Arbeit machen wollt?
Mehr Sorgen würde ich mir über die eingebauten Mikrofone machen. Diese können aktiviert werden ohne dass der Nutzer des Rechners irgendeine Chance hat, das mitzubekommen. Und bei Tonaufzeichnungen hat man dann gleiche eine Straftat, nicht "nur" eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts wie bei Video...