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Videocall - Einbau von Webcams

C
csp2804
Feb 2020 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser AG hat vor einigen Jahren Skype als Kommunikationsmedium (Telefonie, Chat) eingeführt. Die ist auch durch eine entsprechende BV gedeckt. Nun sollen Webcam angeschafft werden, um den MA Videocalls zu ermöglichen. Der AG wünscht sich verstärkt die Nutzung der Videotelefonie, will es aber nicht verpflichtend machen. Ist die Installation von Webcam mitbestimmungspflichtig, auch wenn ihre Nutzung auf freiwillger Basis erfolgen soll?

Viele Grüße!

23602

Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

05.02.2020 um 14:52 Uhr

Ja - auf jeden Fall.

SF
SBV Frank

06.02.2020 um 06:59 Uhr

Auf jeden Fall! Außerdem solltet ihr mit eurem Datenschutzbeauftragten einmal darüber sprechen! Das gehört in das so genannte Verfahrensverzeichnis, außerdem muss eine Daten Folgeabschätzung erstellt werden. Ich sage nur DSGVO.

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