Kündigungfrist
hallo liebes Forum,
den Betriebsratsvorsitzende bekam heute eine kündigung. Unser Betriebsratsvorstzende bestädigte heute am 5.11. den Eingang einer Kündigung zur Vorlage an unserer Turnusmäßigen Betriebsratssiitzung zum 13.Nov. Nun schrieb/sagte unsere Personalchefin, sie wird die kündigung nicht vor den 20.11 versenden. Frage: Beginnt die 7tägige Kündigungsfrist am 5.11 oder am 12.11. weil sie es extra für die Sitzung vorlegte oder erst nach übersendung am Kollegen?
danke
Community-Antworten (14)
05.11.2014 um 16:50 Uhr
Meinst du die Anhörungsfrist des BR, die beginnt am 6.11., am nächsten Tag nach Erhalt der Anhörung
05.11.2014 um 17:17 Uhr
Ich vermute Henrik fragt nach der widerspruchsfrist. Muß die kündigung erst ausgesprochen werden oder zählt der Folgetag des Eingangs? Ich denke , mit regelmäßigen Br-sitzung hat der Fristbeginn nicht viel zu tun.
05.11.2014 um 18:11 Uhr
Aber irgendwie klingt das "... sie wird die kündigung nicht vor den 20.11 versenden ..." nach einer Fristverlängerung...
Ist es wirklich so schwer, Fragen verständlich zu formulieren?
05.11.2014 um 18:15 Uhr
Wenn Ihr Euren Job korrekt machen wollt, müsst Ihr wohl oder übel eine außerordentliche Sitzung machen. Die Widerspruchsfrist endet am 12.11. - egal, wann der Personalchef die Kündigung tatsächlich aussprechen will. Am 13. ist die Frist vorbei. Und wer weiß - die Personalchefin freut sich, dass Ihr ihr auf den Leim gegangen seit.
Der § 102 BetrVG ist in so fern unerbittlich. Die Fristenregelung richtet sich nach den Regeln des BGB.
05.11.2014 um 20:38 Uhr
Hallo Henrik, es ist genau so wie rolfo und gironimo schreiben: Die Frist beginnt mit dem 6.11., und sie endet mit dem 12.11.
Wäre die Personalchefin wirklich so kooperativ wie sie tut, warum reicht sie dann die Kündigung (genauer: die Anhörung zur Kündigung) nicht erst morgen bei euch ein? Dann wäre eine AO Sitzung nicht nötig gewesen. Stattdessen faselt sie auch noch vom 20.11., hach wie entgegenkommend.
Ganz, ganz schlechter Stil! Wer zu solch üblen Tricks greift, gehört nicht in eine Führungsposition.
05.11.2014 um 22:19 Uhr
Hartmut, Wer zu solch üblen Tricks greift, gehört nicht in eine Führungsposition. Ich finde, Du vergreifst Dich hier im Ton. Keiner hier weiß, wie die ganze Angelegenheit wirklich gemeint ist oder laufen soll.
Dieser Satz Unser Betriebsratsvorstzende bestädigte heute am 5.11. den Eingang einer Kündigung zur Vorlage an unserer Turnusmäßigen Betriebsratssiitzung zum 13.Nov.
in Verbindung mit diesen Aussagen: Nun schrieb/sagte unsere Personalchefin, sie wird die kündigung nicht vor den 20.11 versenden. *weil sie es extra für die Sitzung vorlegte * würde zumindest die Vermutung zulassen, dass es sich hier wirklich um Fristverlängerung handeln könnte und sich nicht gleich um böse Tricks handeln muss! Wenn man vom 20. zurückrechnet käme es ja gerade hin mit der Frist.
Was ich jedoch nicht nachvollziehen kann ist, warum hier im Forum nachgefragt und nicht die Personalchefin bzw. der BRV befragt wird, wie das jetzt wirklich gemeint ist. Keiner hier kann das wirklich wissen, alle können es nur vermuten oder unterstellen!
06.11.2014 um 09:08 Uhr
wann die personalchefin die kündigung rausschickt ist für die frist der anhörung völlig unerheblich
06.11.2014 um 16:38 Uhr
@Pjöööng Wie lautet denn in diesem Fall/in Deinem Sinne eine verständliche Frage? ;-)
@Hartmut Ich kann 'nicoline' in Ihrer Aussage nur stützen: Was treibt Dich denn dazu, die Personalerin als Trickserin zu bezeichnen. Ist der Klassenkampf und das monochrome Denken bei Dir noch so tief verwurzelt?
@Nubbel Wohl wahr!
06.11.2014 um 18:52 Uhr
@nicoline, du hast recht insofern, dass das eine Unterstellung war, was ich da geschrieben habe. Das nehme ich zurück. :)
Allerdings, ein G'schmäckle bleibt. Unstrittig sind doch zwei Dinge: (1) Die Anhörung wird eingereicht derart terminiert, dass eine Sondersitzung erzwungen wird, will man die Frist einhalten. Dabei wäre nur einen Tag später die reguläre Sitzung gewesen. (2) Gleichzeitig wird gesagt, man wolle ja erst viel später die Kündigung rausschicken.
Es gibt für mich, rein logisch betrachtet und bar jeder Unterstellung, nur zwei Erklärungen, wie so etwas passieren kann: A. Aus Versehen. B. Absichtlich. Beide Fälle sollten einer Personalchefin nicht passieren.
Sind wir insoweit d'accord? :)
06.11.2014 um 21:15 Uhr
Das nehme ich zurück. :) Das ist ok :)
(1) und (2) Diese Dinge sind für mich keineswegs unstrittig. Natürlich ist es grundsätzlich so, dass die Anhörungsfrist nach dem Eingangsdatum berechnet wird. Hier könnte es aber trotzdem so sein, dass die Personalchefin mit der Aussage sie wird die kündigung nicht vor den 20.11 versenden dem BRV zu verstehen geben wollte, dass eine ao Sitzung eben nicht notwendig ist (auch Personalchefs können nett sein). Diese Aussage macht ja sonst überhaupt keinen Sinn!
Also, wir sind weiterhin nicht d'accord, sorry!
Aber, wie es wirklich ist kann man eben nur bei der Personalchefin erfahren, oder schreibt das BetrVG neuerdings vor, dass man mit diesen Personen nicht mehr reden oder nichts mehr nachfragen darf?
06.11.2014 um 23:25 Uhr
und was nutz dir die fragerei? die frist läuft. egal was dir die personalchefin erzählt. dann hätte sie die anhörung auch einfach anders datieren können
07.11.2014 um 23:18 Uhr
Exakt so ist es, wie Nubbel schreibt.
Sie mag ja eine nette und kluge Frau sein, die Personalchefin. Aber sie verlängert keine gesetzlichen Fristen, jedenfalls nicht ohne parlamentarische Mehrheit. Ebenso wenig verlängert sie die Woche auf acht Tage. Da lassen wir besser die Kirche im Dorf, nicoline.
08.11.2014 um 10:38 Uhr
Wie Nubbel schon schreibt hat die Versendung der Kündigung nichts mit der Anhörung- oder der Anhörungsfrist zu tun- Ich denke da sind wir uns all einig....... .....oder aber ist es der zarte Hinweis einer ganz hintertriebenen Personalerin auf zu zeigen; lieber BR ihr habt eine Woche Zitder Kündigung zu zu stimmen. Tut ihr dies nicht kommt ein Zustimmungsersetzungsverfahren hinter her und ich Kündige dann trotz allem auch wenn ihr nicht zu gestimmt habt. Im Übrigen macht es auch Sinn die Anhörung ein Tag vor der Sitzung dem BR zukommen zu lassen, da der Fristbeginn je nach Zugang;Erhalt und Kenntnissnahme erst aam Tag darauf anfängt zu laufen.
08.11.2014 um 16:12 Uhr
Ich hab schon verstanden, dass ihr mich nicht verstehen wollt!
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