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Kündigungsfristen?

K
Kickse
Jan 2018 bearbeitet

Eine Arbeitnehmer möchte kündigen. Er hat mehr als 2 Beschäftigungsjahre. Im Arbeitsvertrag steht, daß die gültigen gesetzlichen Fristen eingehalten werden müssen. Im Gesetzbuch steht es kann zum 15. mit 4 Wochen Kündigungfrist gekündigt werden. Im Tarifvertrag IGM steht ab dem 2. Beschäftigungsjahr zum Monatsende mit 1 Monat Ankündigungszeit. Wieß jemand nun sicher welche Kündigungsfrist gilt.

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Community-Antworten (4)

L
Lotte

21.06.2007 um 18:18 Uhr

Kickse, da es sich um dispositives Recht handelt und die Unabdingbarkeit nur dahingehend festgelegt ist, dass die Frist des AN nicht die des AG überschreiten darf, gilt der TV.

P
Peanuts

23.06.2007 um 12:06 Uhr

da es sich um dispositives Recht handelt und die Unabdingbarkeit nur dahingehend festgelegt ist, dass die Frist des AN nicht die des AG überschreiten darf, gilt der TV.

Toller Satz!

Aber warum sollte für diese Arbeitnehmerkündigung der TV gelten?

Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers wird doch gar nicht überschritten!

Wieß jemand nun sicher welche Kündigungsfrist gilt.

Es kommt auf den genauen Wortlaut im Arbeitsvertrag an!

K
Kölner

23.06.2007 um 12:12 Uhr

@peanuts Wieder mal als Indianerin ohne Wigwam auf dem Kriegspfad unterwegs?

@Kickse Sicher kann man sich tatsächlich nur äussern, wenn der Wortlaut des AV bekannt ist.

L
Lotte

23.06.2007 um 19:45 Uhr

peanuts, gut, dass jemand aufpasst. Ich hab Dich zum Fressen gern ;-)

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