Ich habe einen mehr als 15 Jahre (weniger als 20 Jahre) alten Arbeitsvertrag in dem für beide Seiten eine Kündigungfrist von 3 Monaten zum Quartal vereinbart ist.

Der AG möchte jetzt "zur Vereinheitlichung" der im Betrieb vorhandenen Verträge die Kündigunsfrist auf 6 Monate zum Monatsänder ändern. Das ich das nicht unterschreiben muss ist eh klar. Sowas geht nur einvernehmlich (Wenn man denn darin eine Verbesserrung sehen möchte.)

Aber jetzt die eigentliche Frage: Was gilt denn momentan?
Ich habe eine Kündigungfrist von 3 Monaten zum Quartal und der Arbeitgeber die gesetzlich Kündigungsfrist laut Staffel, also 6 Monate oder gilt für den AG 3 Monate zum Quartal?