Erstellt am 05.11.2014 um 08:19 Uhr von gironimo
Da kommt es natürlich immer auch darauf an, was z.B. in der BV-Arbeitszeit, Tarif usw. steht.
Aber grundsätzlich ist dies ein Fall für den § 616 BGB. Du musstest wegen einer Gesundheitsstörung zum Arzt. Dazu gehören auch Wegezeiten und nicht umgehbare Wartezeiten.
Erstellt am 05.11.2014 um 08:23 Uhr von Pickel
Die Frage ist ganz simpel: Wäre es zumutbar und sinnvoll vorher noch zur Arbeit zu fahren. Bei unter einer Stunde Arbeitszeit kann man das wohl ablehnen, darüber wird es schwierig.
Aber vllt. wirst du ja auch krankgeschrieben.