BR- Arbeit obwohl eine AU vorliegt
Wo finde ich einen § darüber das ich auch mein Amt als BRV ausüben darf obwohl ich krankgeschrieben bin. G D. Christ
Community-Antworten (4)
27.10.2022 um 14:34 Uhr
Dafür gibt es keinen Paragraphen. Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Wenn es der Genesung nicht schadet, darfst du während der Krankschreibung sowohl Betriebsratsarbeit erledigen als auch früher an deinen regulären Arbeitsplatz zurückkehren. Das entscheidest du selbstständig.
27.10.2022 um 15:26 Uhr
außer Du bist 100% freigestelltes BRM, dann bist Du "amtsuntauglich" mit der AUB
und Du mußt trotz AUB praktisch in der Lage sein, die BR-Aufgaben erfüllen zu können. Das geht z.B. nicht, wenn Du in Quarantäne bist und die BR-Sitzung in Präsenz erfolgen muss.
dazu gibt es BAG-Urteile
@RudiRadeberger
Arbeitsverbot tut ja nichts zur Sache, BR ist Ehrenamt und keine Arbeit
ie AUB bescheinigt "Arbeitsunfähigkeit" aber keine "Amtsunfähigkeit" (außer dei 100% freigestellten BRM), deshalb darf man bei Arbeitsunfähigkeit i.d.R. trotz das Ehrenamt ausführen. Deine Aussage würde ja bedeuten, wer trotz AUB BR-Aufgaben wahrnimmt, ist arbeitsfähig.
27.10.2022 um 15:57 Uhr
"außer Du bist 100% freigestelltes BRM, dann bist Du "amtsuntauglich" mit der AUB" genauso, wenn du freigestellt bist und eine AUB hast bisste raus für die Zeit der AUB.
27.10.2022 um 16:18 Uhr
und Du musst ggf. aufpassen ... wenn Du eine AU hast und einen Bürojob ausübst, wird Dich der AG eventuell fragen, wieso Du BR-Arbeit machen konntest, aber nicht Deinem Job nachkommen.
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