Berechnung der Wochenfrist bei Einstellung
hallo und guten Tag, ich bin seit mai im BR und habe mal eine Frage zur Berechnung der Wochenfrist bei Einstellungen. Wie berechnet sich die? An einem Dienstag haben wir die Zettel zur Mitteilung durch das Personalbüro erhalten. Bis wnn müssen wir geantwortet hab, ohne das die Wochenfrist vergestreicht? Danke für die Antworten. Ich weis: Betriebsverfassungsrecht Teil 1- ist für Januar gebucht...
Community-Antworten (8)
04.11.2014 um 15:05 Uhr
Dienstag ist der Tag Null, Mi Tag 1 usw. bis Di der Folgewoche Tag 7; also muss bis Di nächste Woche ein Widerspruch schriftlich dem AG zugestellt werden - oder Ihr schweigt und stimmt durch Fristablauf zu.
04.11.2014 um 15:12 Uhr
Also mit dem ersten Tag nach Zustellung beginnt die 7 Tage Frist. Vielen Dank gironimo.
04.11.2014 um 20:11 Uhr
Am gleichen Tag raus wie rein, so kann man es sich ganz leicht merken ;-)) Dienstag diese Woche rein, Dienstag nächste Woche raus!
05.11.2014 um 09:38 Uhr
Na dann war es gestern aber höchste Zeit. Wir dachten schon der BRV hintergeht uns...
05.11.2014 um 11:49 Uhr
Hallo Nelchen,
ich habe mir folgenden Link gespeichert:
http://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/
Damit ist man bei allen möglichen Fristen auf der sicheren Seite.
Gruß Tatekuru
05.11.2014 um 12:14 Uhr
Zitat (tatekuru): "Damit ist man bei allen möglichen Fristen auf der sicheren Seite."
Nicht ganz, da regionale Feiertage (z.B. Friedensfest) nicht berücksichtigt werden.
05.11.2014 um 12:36 Uhr
@Pjöööng
Du hast natürlich recht. Aber ich denke, dass die Berücksichtigung aller möglichen regionalen Feiertage den Rahmen eines solchen Fristenrechners sprengen würde. Auch glaube ich, das Betriebsräte im allgemeinen wissen ob ein regionaler Feiertag ansteht wenn er die Fristen prüft.
Gruß Tatekuru
05.11.2014 um 20:57 Uhr
Wir dachten schon der BRV hintergeht uns ?
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