Nebentätigkeit: Hat der AG Info-Recht oder Genehmigungs-Recht?
Hallo, unser AG hat soeben ein Formblatt heraus gegeben, mit welchem Nebentätigkeiten zu beantragen sind. Müssen Nebentätigkeiten denn beantragt werden? Meiner Meinung nach muss ich den AG nur darüber informieren, wenn ich eine Nebentätigkeit aufnehme, damit er sich um die Arbeitszeitgesetze kümmern kann und evtl. prüfen kann, ob die Tätigkeit dem Konkurrenzschutz unterliegt. Aber brauche ich wirklich eine Genehmigung des AG, dass ich mich beruflich frei entfalten darf?
Community-Antworten (2)
04.11.2014 um 11:45 Uhr
Hallo seesee, schau mal hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html LG Lotte
04.11.2014 um 14:01 Uhr
Danke Lotte, sehr hilfreicher Link!
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