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Nebentätigkeit: Hat der AG Info-Recht oder Genehmigungs-Recht?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser AG hat soeben ein Formblatt heraus gegeben, mit welchem Nebentätigkeiten zu beantragen sind. Müssen Nebentätigkeiten denn beantragt werden? Meiner Meinung nach muss ich den AG nur darüber informieren, wenn ich eine Nebentätigkeit aufnehme, damit er sich um die Arbeitszeitgesetze kümmern kann und evtl. prüfen kann, ob die Tätigkeit dem Konkurrenzschutz unterliegt. Aber brauche ich wirklich eine Genehmigung des AG, dass ich mich beruflich frei entfalten darf?

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

04.11.2014 um 11:45 Uhr

S
seesee

04.11.2014 um 14:01 Uhr

Danke Lotte, sehr hilfreicher Link!

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