Ein Mitarbeiter hat uns als BR gefragt, was er alles dem AG mitteilen muss wenn er plant eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Gemäß Arbeitsvertrag soll er informieren und darf die Nebentätigkeit erst nach Zustimmung aufnehmen. Muss nur Art und Umfang der Nebentätigkeit genannt werden oder auch der andere AG ? Konkurrenz besteht nicht. Der AN ist eine Teilzeitkraft, eine Zeitüberschreitung erfolgt nicht.