Informationspflicht
Hallo,
hat der Arbeitgeber hinsichtlich der folgenden Punkte eine Informations,- oder Mitteilungspflicht gegenüber dem BR? Wenn ja, welche Fristen gibt es da?
Kündigung (vom Arbeitnehmer!), Abmahnungen, Aufhebungsvertrag
Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (11)
04.11.2014 um 11:41 Uhr
Hallo Andy, wenn KollegInnen kündigen oder Aufhebungsverträge abschließen: Nein Bei Abmahnungen gilt, dass der BR prüfen können muss, ob es sich um eine mitbestimmungspflichtige Betriebsbuße handelt. Daher besteht ein Informationsrecht. LG Lotte
04.11.2014 um 11:49 Uhr
Daraus resultierend: Wann muss der BR über eine "ausgesprochene" Abmahnung informiert werden? Parallel oder im Voraus?
Hat der BR auch kein Informationsrecht, wenn einem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird?
04.11.2014 um 12:34 Uhr
Wozu brauchst Du die Information? Das ist Sache zwischen zwei Vertragspartnern.
04.11.2014 um 13:59 Uhr
wow lotte, wenn du das jetzt auch noch belegen kannst......
04.11.2014 um 15:21 Uhr
Bei Aufhebungsverträgen ist der BR so lange nicht im Boot, bis ein AN von sich aus den BR mit ins Boot nimmt.
04.11.2014 um 17:02 Uhr
Es sei den ... es gibt eine BV, in der steht, dass der BR bei Abmahnungen auf alle Fälle zu informieren ist ... Ist bei uns so.
04.11.2014 um 19:53 Uhr
Lotte hat sich hier wohl einwenig verlaufen.
Eine Abmahnung kann auch nicht teil einer Betriebsbußenregelung sein.
Wegen ihres Strafcharakters sind Betriebsbußen auch nur statthaft bei kollektivrechtlichen Verstößen gegen die Ordnung im Betrieb.
Eine Abmahnung dagegen hat keinen Strafcharakter. Sie stellt lediglich die Wahrnehmung eines Rügerechts zur Sicherung arbeitsvertraglicher Ansprüche dar.
Ansonsten besteht bei einer Abmahnung weder ein Mitbestimmungs- noch ein Informationsrecht. BAG Beschl. v. 17.09.2013, Az.: 1 ABR 26/12
06.11.2014 um 10:26 Uhr
Bin ich dem Däubler auf dem Leim gegangen? Er sieht jedenfalls ein Informationsrecht. Und führt ein LAG Urteil an. ;)
06.11.2014 um 10:55 Uhr
ja, denn von betriebsbussen ist da nicht die rede. sollen wir nicht wieder freunde (oder mehr) sein?
07.11.2014 um 11:14 Uhr
Hier aus dem Schoof unter Abmahnung: "Immerhin muss aber auch bei Abmahnungen zumindest ein Recht des Betriebsrats angenommen werden, über die ausgesprochene Abmahnung informiert zu werden (§ 80 Abs. 2 BetrVG; vgl. LAG Niedersachsen v. 24. 2. 1984 – 3 TaBV 9/83, AuR 1985, 99). Nur dann ist der Betriebsrat in der Lage zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine mitbestimmungsfreie »Abmahnung« oder eine mitbestimmungspflichtige »Betriebsbuße« auszusprechen beabsichtigt bzw. ausgesprochen hat."
Däubler äußert sich unter § 87 RN 79
07.11.2014 um 21:11 Uhr
LAG Nds. 1984 – BAG 2013 Wenn das jetzt ein Formel 1 Rennen wäre, müsste die FIA ja die Rennen auch nach den alten Regeln durchführen. Warum macht sie dieses wohl nicht?
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