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Informationspflicht

A
AndyYdna
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hat der Arbeitgeber hinsichtlich der folgenden Punkte eine Informations,- oder Mitteilungspflicht gegenüber dem BR? Wenn ja, welche Fristen gibt es da?

Kündigung (vom Arbeitnehmer!), Abmahnungen, Aufhebungsvertrag

Vielen Dank im Voraus.

1.433011

Community-Antworten (11)

L
Lotte

04.11.2014 um 11:41 Uhr

Hallo Andy, wenn KollegInnen kündigen oder Aufhebungsverträge abschließen: Nein Bei Abmahnungen gilt, dass der BR prüfen können muss, ob es sich um eine mitbestimmungspflichtige Betriebsbuße handelt. Daher besteht ein Informationsrecht. LG Lotte

A
AndyYdna

04.11.2014 um 11:49 Uhr

Daraus resultierend: Wann muss der BR über eine "ausgesprochene" Abmahnung informiert werden? Parallel oder im Voraus?

Hat der BR auch kein Informationsrecht, wenn einem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird?

D
Dezibel

04.11.2014 um 12:34 Uhr

Wozu brauchst Du die Information? Das ist Sache zwischen zwei Vertragspartnern.

N
Nubbel

04.11.2014 um 13:59 Uhr

wow lotte, wenn du das jetzt auch noch belegen kannst......

G
gironimo

04.11.2014 um 15:21 Uhr

Bei Aufhebungsverträgen ist der BR so lange nicht im Boot, bis ein AN von sich aus den BR mit ins Boot nimmt.

D
Dezibel

04.11.2014 um 17:02 Uhr

Es sei den ... es gibt eine BV, in der steht, dass der BR bei Abmahnungen auf alle Fälle zu informieren ist ... Ist bei uns so.

B
BRVHansel

04.11.2014 um 19:53 Uhr

Lotte hat sich hier wohl einwenig verlaufen.

Eine Abmahnung kann auch nicht teil einer Betriebsbußenregelung sein.

Wegen ihres Strafcharakters sind Betriebsbußen auch nur statthaft bei kollektivrechtlichen Verstößen gegen die Ordnung im Betrieb.

Eine Abmahnung dagegen hat keinen Strafcharakter. Sie stellt lediglich die Wahrnehmung eines Rügerechts zur Sicherung arbeitsvertraglicher Ansprüche dar.

Ansonsten besteht bei einer Abmahnung weder ein Mitbestimmungs- noch ein Informationsrecht. BAG Beschl. v. 17.09.2013, Az.: 1 ABR 26/12

L
Lotte

06.11.2014 um 10:26 Uhr

Bin ich dem Däubler auf dem Leim gegangen? Er sieht jedenfalls ein Informationsrecht. Und führt ein LAG Urteil an. ;)

N
Nubbel

06.11.2014 um 10:55 Uhr

ja, denn von betriebsbussen ist da nicht die rede. sollen wir nicht wieder freunde (oder mehr) sein?

L
Lotte

07.11.2014 um 11:14 Uhr

Hier aus dem Schoof unter Abmahnung: "Immerhin muss aber auch bei Abmahnungen zumindest ein Recht des Betriebsrats angenommen werden, über die ausgesprochene Abmahnung informiert zu werden (§ 80 Abs. 2 BetrVG; vgl. LAG Niedersachsen v. 24. 2. 1984 – 3 TaBV 9/83, AuR 1985, 99). Nur dann ist der Betriebsrat in der Lage zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine mitbestimmungsfreie »Abmahnung« oder eine mitbestimmungspflichtige »Betriebsbuße« auszusprechen beabsichtigt bzw. ausgesprochen hat."

Däubler äußert sich unter § 87 RN 79

C
Cosinus

07.11.2014 um 21:11 Uhr

LAG Nds. 1984 – BAG 2013 Wenn das jetzt ein Formel 1 Rennen wäre, müsste die FIA ja die Rennen auch nach den alten Regeln durchführen. Warum macht sie dieses wohl nicht?

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