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Ermahnung Betriebsratmitglied

S
Specht
Nov 2016 bearbeitet

Durch Beschluss des BR Gremiums fuhren 2 BR Mitglieder zu einem Mobbing Seminar (gegen den Willen der Geschäftsführung, da bei uns kein Mobbing vorkommt). Die Anfahrt mussten die BR Mitglieder vorab selbst bestreiten. Nach Rückkehr bekamen beide BR Mitglieder eine schriftliche Ermahnung, wegen unerlaubten Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Zudem wurde Ihnen mitgeteilt, dass die 4 Tage Seminar vom Lohn abgezogen werden. Wie ist damit umzugehen???

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Community-Antworten (3)

M
martinez

04.11.2014 um 10:23 Uhr

-Anwalt -einklagen -ganz einfach

Der AG muss dies anders machen, wenn er verhindern will das BR auf Seminar geht und er es für nicht erforderlich hält.

Wenn er einfach Lohn und alles einhält muss man einfach den Lohn einklagen.

Sagt dies euerm Chef, wenn er diesen Weg bestreiten will, wird die Sache nur noch teurer für ihn(Anwalt, Gerichtskosten). Entweder er bezahlt alles wie es sich gehört oder ihr werdet direkt gegen ihn Klage erheben. (Und hier hat er keine Chance im Normalfall)

Sagt ihm vielleicht auch noch, wenn dies bei ihm Vertrauensvolle zusammen Arbeit ist, dann werdet ihr ihn Zukunft die ein oder andere Sache ab jetzt auch kritischer betrachten usw.

Gruß

P
paula

04.11.2014 um 10:42 Uhr

welche Chance der Chef hat wird das Arbeitsgericht entscheiden. Und da sage ich nur: vor Gericht und auf der See bist du alleine in Gottes Hand

P
Pjöööng

04.11.2014 um 10:50 Uhr

Bei der dürren Sachverhaltsschilderung wäre ich auch eher zurückhaltend was die Erfolgsaussichten vor Gericht angeht. Manches Verfahren ist schon alleine wegen eines mangelhaften BR-Beschlusses in die Hose gegangen.

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