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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ermahnung wegen Mitnahme eines Betriebsrates zum Gespräch bei GL - ist das zulässig?

M
Monk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Ein Kollege hat eine Ermahnung dafür bekommen, dass er bevor er zu einem Gespräch mit der GL musste, ohne den Grund des Gespräches bei der GL zu erfragen, einfach einen BR mitgebracht hat. Im Nachhinein stellte sich aber heraus, dass des bei diesem Gespräch um den Mitarbeiter ging und um nichts anderes bzw. nichts dienstliches sondern nur um dessen Verhalten, da dieser sich zuvor beim BR beschwert hat, dass er in seiner Abteilung abfällig behandelt wird, alle Fehler die in der Abteilung entstehen, seine Fehler sind. Die GL führt in der Ermahnung den § 80 BetrVG auf und sagt, dass sie für dieses Gespräch damals keine Anwendung auf diesen § sieht und er aufpassen solle, dass dieses Verhalten nicht betriebsstörend ist und es evtl. zu weiteren Maßnahmen kommt.

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Community-Antworten (2)

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Abakus

07.03.2006 um 17:00 Uhr

Das Mitbringen eines BR als betriebsstörend zu bezeichnen, ist ein starkes Stück! Gerade WEIL es um das angebliche Verhalten des Mitarbeiters ging, hatte er Grund und Berechtigung, einen BR mitzubringen.

P
Petrus

07.03.2006 um 17:28 Uhr

Hallo Monk,

hier greift wohl klar § 84 BetrVG, ebenso § 85, evtl. § 82 - da müßtest Du mal einen Kommentar befragen.

Vielleicht solltet ihr Euch im BR auch mal mit dem Gedanken beschäftigen, eines Eurer Mitglieder aus gegebenem Anlass zeitnah eine Schulung zum Thema Mobbing zu schicken.

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