Erstellt am 03.11.2014 um 18:57 Uhr von Pickel
Über 8-10 Stunden hinaus? hochgerechnet auf eine 6-Tage-Woche?
Wenn das ein dauerhafter Zustand ist, muss der BR was machen. Das bezweifel ich aber...
Ansonsten: Müsst ihr entscheiden, wie bei euch Stimmung und Situation ist. Wenn ihr von einer echten Freiwilligkeit ausgeht, solltet ihr auch nicht zu viel Polizei spielen. Wenn aber viele es nicht freiwillig machen, sich aber nicht trauen, eher als andere Kollegen zu gehen, dann werdet aktiv.
Erstellt am 03.11.2014 um 18:59 Uhr von Stoni
Ich denke, der BR muss, schaut mal in den 87er, das ist ein grundlegendes MBR.
Manche Kollegen muss man auch vor sich selbst schützen.
Jetzt mal ein Rechenbeispiel. 20 Kollegen, jeder im MONAT nur 8 Stunden mehr ( das sind mal nur rund 20 Min am Tag) , da haben die Kollegen mal eben einen Arbeitsplatz gestrichen. Wen soll es treffen ? BR entscheide bitte nach sozialen Gesichtspunkten.
Erstellt am 03.11.2014 um 19:05 Uhr von bohgi
Das da gleich eine Stelle verloren geht, wage ich zu bezweifeln. Schließlich werden Ü-Std. auch abgebummelt und dann fehlt der MA.
Erstellt am 03.11.2014 um 19:08 Uhr von LLPSTBRV
Es sind Vorlage junge motivierte MA. Diese Kollegen wollen beruflich weiterkommen und engagieren sich entsprechend. Generell sieht der BR das entspannt, direkten Mißbrauch sehen wir nicht. Ausser einem. Der meint man müßte diese Kollegen vor sich selbst schützen und man hätte eine Fürsorgepflicht. Stimmt das?
Erstellt am 03.11.2014 um 19:11 Uhr von bohgi
Wir reden hier über erwachsene Menschen. Es ist doch nicht unsere Aufgabe diese zu bevormunden.
Erstellt am 03.11.2014 um 19:16 Uhr von Pickel
Der BR hat keinerlei Fürsorgepflichten einem einzelnen MA gegenüber, wenn dieser es nicht wünscht. Dieser weit verbreitete Irrtum bringt immer wieder BR dazu, sich in ihrem Amt Dinge anzumaßen, die ihm nicht zustehen. Sofern es erwachsene Menschen sind, die sich im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes befinden, gibt es keinen Anlass, hier Menschen zu bevormunden.
Erstellt am 03.11.2014 um 19:26 Uhr von Kölner
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG bekannt?
Na dann...
Erstellt am 03.11.2014 um 19:31 Uhr von gironimo
LLPSTBRV,
wir haben mal eine Forschungsabteilung mit 12 wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen unter die Lupe genommen (6 Monate Zeiterfassung). Diese 12 haben "freiwillig" so viele Überstunden gemacht (Zeitausgleich schon abgerechnet), dass drei Arbeitsplätze nicht geschaffen werden brauchten.
Sicher muss man auf das Ausmaß der Mehrarbeit schauen. Aber ich denke auch, dass man hier eine Schutzfunktion haben muss. Auch Selbstausbeutung kann negative folgen haben.
Ihr solltet verschiedene Dinge zu diesem Thema angehen. Dazu gehört vom AG zu verlangen, dass nicht außerhalb der vereinbarten Zeitrahmen gearbeitet wird, bzw. Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR unterbunden wird. Außerdem solltet Ihr nach der Gefahrenbeurteilung (hier insbesondere den Stressfaktoren) fragen, die der AG anzufertigen hat (wie unterliegt der Mitbestimmung). Und letztendlich solltet Ihr über die Folgen der Selbstausbeutung die AN aufklären (vielleicht Fachvortrag auf einer Betriebsversammlung)
>Diese Kollegen wollen beruflich weiterkommen< aus meiner Sicht ein Irrglaube. Der Inhalt zählt - nicht die lange Anwesenheit am Abend.
Erstellt am 03.11.2014 um 19:39 Uhr von Piranha
Stoni und Kölner ist hier absolut recht zu geben.
Wenn ihr das nicht glaubt, dreht doch mal den Sachferhalt einfach um.
Macht doch mal einige Wochen diese völlig freiwilligen und vom AG weder erwarteten oder abverlangten Überstunden. Und dann hat mal ein MA keine Zeit für diese " freiwilligen " Überstunden. Viel Spass dabei.
Erstellt am 03.11.2014 um 19:59 Uhr von LLPSTBRV
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich sehe schon das Thema ist sehr komplex. Mal schauen wie wir es am besten angehen... hat irgendwer Tipps?
Erstellt am 03.11.2014 um 20:09 Uhr von Nubbel
pickel, du bist lustig. das die mitbestimmung des br bevormundung ist, ist eine neue sichtweise
Erstellt am 03.11.2014 um 20:18 Uhr von Pickel
Ach Nubbel, lern erstmal ganze Absätze richtig zu verstehen. Es geht um die Fürsorgepflicht. Und die existiert nun einmal nicht, sofern nicht vom MA ausdrücklich gewollt oder gesetzlich angeordnet.
Der BR hat viele Argumente, Mehrarbeit kritisch zu hinterfragen, Die Fürsorgepflicht ist ganz schlicht keines.
Erstellt am 04.11.2014 um 01:50 Uhr von snooker
Na pickel dann bist du ja mit im boot, denn auch freiwillige mehrarbeit unterliegt der gehnemigung durch den br nach beantragung durch den ag. Also hast du deine gesetzliche regelung.
Erstellt am 04.11.2014 um 06:29 Uhr von Nubbel
pickel, du bist ja ne ganz durchtriebene. mannmannmann, nimmst du nur ögokorinten, oder entspannst du auch auf andere weise?
Erstellt am 04.11.2014 um 06:37 Uhr von Bürokrat
Genau deswegen würde ich diesen Zustand beanstanden. Nicht, dass sich die Betreffenden selbstausbeuten, nicht wegen der Fürsorgepflichten gegenüber der MA, nein, weil der AG euren BR in einem der wichtigsten Mitbestimmungsrechte dreist übergeht! Wenn in einem Büro täglich Überstunden geleistet werden, zeigt das doch ganz klar, dass das Pensum so hoch angesetzt ist, dass es gar nicht bewältigt werden kann. Hier besteht ganz offensichtlich Personalbedarf. Und solange ihr eure Mitbestimmung erst gar nicht wahrnehmt (denn das tut ihr ja nicht), braucht man auch niemanden einzustellen. Und EUCH nicht wirklich ernst zu nehmen!
Freiwillig gerne, LOL. Die allerwenigsten AN sind lieber auf der Arbeit, als zuhause! Als Unternehmer würde ich meine MA auch so subtil manipulieren, dass sie glauben, sie würden das freiwillig tun.