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Einstellung

H
hilfsheriff
Nov 2016 bearbeitet

hallo kollegen, da wir uns im gremium nicht ganz sicher sind hoffe ich ihr könnt uns weiterhelfen.

Bei uns im Hause wurden 3 Stellen intern und extern ausgeschrieben. Die eingegangenen Bewerbungen wurden von der Geschäftsleitung vorsortiert, aus Geschäftsleitungssicht unpassende Bewerbungen wurden ohne das sie der BR gesehen hat wieder zurückgeschickt. Im § 99 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz steht es sind dem BR alle "erforderlichen" Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Ist es demnach rechtens das die GL Bewerbungen vorsortiert und diese dann ohne sie dem BR sichten zu lassen wieder zurückschickt ? vielen dank im vorraus für euere Antworten

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Community-Antworten (4)

L
Laffo

20.04.2012 um 12:54 Uhr

@hilfsheriff der BR hat das Recht alle Unterlagen zu sichten. Wen der AG einstellt entscheidet dieser. Es können bei manchen Stellenausschreibungen schon mal 500 Bewerbungen anfallen...

A
Angie

20.04.2012 um 12:55 Uhr

im Fitting steht zu § 99 BetrVG RN 167 "Es sind die Personalien aller, also auch der nicht vom AG zur Einstellung vorgesehenen Bewerber mitzuteilen. Nur so kann der BR auch das ausdrücklich für Bewerber geltende Diskreminierungsverbot überwachen." Angie

Z
zdophers

20.04.2012 um 12:57 Uhr

"Auch die Bewerbungsunterlagen derjenigen Bewerber, deren Einstellung der Arbeitgeber nicht in Betracht zieht, sind dem Betriebsrat vorzulegen. (BAG14.12.2004, LAG Hamm01.08. 2003)."

Ich persönlich würde, AGG hin oder her, gar nicht alle sehen wollen, aber das muss man ja selber entscheiden.

G
gironimo

21.04.2012 um 11:41 Uhr

Ich stimme zdophers zu. Man sollte wirklich genau überlegen, wieviel Infos man braucht. Der BR hat genügend Aufgaben und die Sichtung sämtlicher Bewerbungsunterlagen kann u.U. den BR zumindest zeitweilig Lahm legen.

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