Kündigungsfrist
Moin zusammen, Habe gestern eine Außerordentliche Kündigung erhalten. In der Anhörung steht das der AG vorsorglich auch gleichzeitig fristgemäß kündigt zum 31.10.2022. Gibt es dann keine 4 Wochen frist, also das fristgemäß nur zum 30.11.2022 gekündigt werden kann? Der MA ist seit gestern Freigestellt weil er zum Rauchen nicht gestempelt hat (Zeugen vorhanden). Er wurde auch nicht vorher Abgemahnt was ich in der Anhörung beanstandet habe. Danke im Voraus
Community-Antworten (13)
26.10.2022 um 10:49 Uhr
Kommt darauf an wie der Richter es sieht. Es sind zwei Anhörungen. Bei der fristlosen Kündigung könnt ihr innerhalb drei Tagen Bedenken äußern. Den Widerspruch zur fristgerechten Kündigung könnt ihr am siebten Tag abgeben. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung vorher ausspricht könnte sie unwirksam sein.
26.10.2022 um 10:53 Uhr
doch die Frist gilt, aber nur falls die fristlose Kündigung von einem ArbG "kassiert" wird. "Rauchen ohne ausstempeln" ist Arbeitszeitbetrug und das rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Allerdings macht eine fehlerhafte Fristangabe die Kündigung nicht unwirksam, da ändert sich dann ggf nur die Frist zugunsten des AN.
Der MA soll zum Anwalt gehen, sobald er die Kündigung ausgehändigt bekommen hat. Der AG muss dem MA auch den Widerspruch aushändigen.
Frage: habt ihr nur die fristlose Kündigung beanstandet oder auch der ersatzweisen ordentlichen Kündigung widersprochen?
26.10.2022 um 11:04 Uhr
Am Donnerstag 27.10 haben wir zur außerordentliche sitzung geladen. Als erst morgen, wie sollen wir euer meinung nach vorgehen?
26.10.2022 um 11:11 Uhr
Die Frage habe ich doch beantwortet.
26.10.2022 um 11:24 Uhr
Wir haben nur ein Anhörungsschreiben bekommen, also auch nur eine Seite zur Stellungsnahme
26.10.2022 um 11:28 Uhr
Trotzdem sind es zwei Anhörungen mit zwei Fristen.
26.10.2022 um 11:33 Uhr
Danke dafür
26.10.2022 um 12:14 Uhr
"Wir haben nur ein Anhörungsschreiben bekommen, also auch nur eine Seite zur Stellungsnahme"
wenn eure Stellungnahme 5x DIN 4 Seiten lang ist, dann ist die eben 5x DIN A4 Seiten lang und wird beigefügt. Der AG entscheidet doch nicht wie lang eure Stellungnahme wird.
Ihr macht eine Stellungnahme zur fristlosen und einen Zustimmung/Widerspruch/Schweigen zur ersatzweisen ordentlichen Kündigung
Widerspruch nur möglich gem Widerspruchsgründe BetrVG §102 mit Begründung
26.10.2022 um 12:15 Uhr
""Rauchen ohne ausstempeln" ist Arbeitszeitbetrug und das rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung." sorry @Relfe, da bin ich überhaupt nicht deiner Meinung, einmaliger Verstoß ist sicher nicht so gravierend, dass das für eine fristlose Kündigung ausreicht.
26.10.2022 um 12:22 Uhr
Ein einmaliger Verstoß dürfte dabei noch nicht für eine wirksame Kündigung ausreichen. Hier bedarf es zudem in der Regel auch einer vorherigen Abmahnung. Unterlässt der Arbeitnehmer jedoch bewusst wiederholt und intensiv das Nichtausstempeln bei dem Gang zur Zigarettenpause droht unter Umständen die außerordentliche fristlose Kündigung. Quelle WBS
26.10.2022 um 13:29 Uhr
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/arbeitszeitbetrug-abmahnung-kuendigung/
auch ein einmaliger Verstoß rechtfertig eine fristlose Kündigung, zumal er hier mit Zeugen zu beweisen ist.
"Ein Arbeitszeitbetrug kann auch zum Ausspruch einer Kündigung berechtigen. Ob zuvor eine oder gar mehrere Abmahnungen nötig sind, hängt stark vom Einzelfall ab. Die Gerichte sind nach einem Arbeitszeitbetrug allerdings recht streng und verlangen oftmals keine vorherige Abmahnung. Der Grund dafür: Bei nachgewiesenem Arbeitszeitbetrug hätte der Arbeitnehmer von vornherein wissen müssen, dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten nicht hinnehmen würde.
Damit noch nicht genug. Auch eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs ist nicht ausgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet dann von einem Tag auf den anderen. Arbeitgeber dürfen zu diesem Mittel greifen, wenn der Mitarbeiter z.B. über lange Zeit, hartnäckig oder mit besonderer List täuscht."
26.10.2022 um 13:32 Uhr
Mitarbeiter z.B. über lange Zeit, hartnäckig oder mit besonderer List täuscht."....eben aber davon war hier ja nicht die Rede!
26.10.2022 um 14:06 Uhr
Vielleicht mal zum Verständnis durchlesen.
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