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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsfrist

B
BMG1974
Okt 2022 bearbeitet

Moin zusammen, Habe gestern eine Außerordentliche Kündigung erhalten. In der Anhörung steht das der AG vorsorglich auch gleichzeitig fristgemäß kündigt zum 31.10.2022. Gibt es dann keine 4 Wochen frist, also das fristgemäß nur zum 30.11.2022 gekündigt werden kann? Der MA ist seit gestern Freigestellt weil er zum Rauchen nicht gestempelt hat (Zeugen vorhanden). Er wurde auch nicht vorher Abgemahnt was ich in der Anhörung beanstandet habe. Danke im Voraus

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Community-Antworten (13)

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Catweazle

26.10.2022 um 10:49 Uhr

Kommt darauf an wie der Richter es sieht. Es sind zwei Anhörungen. Bei der fristlosen Kündigung könnt ihr innerhalb drei Tagen Bedenken äußern. Den Widerspruch zur fristgerechten Kündigung könnt ihr am siebten Tag abgeben. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung vorher ausspricht könnte sie unwirksam sein.

R
Relfe

26.10.2022 um 10:53 Uhr

doch die Frist gilt, aber nur falls die fristlose Kündigung von einem ArbG "kassiert" wird. "Rauchen ohne ausstempeln" ist Arbeitszeitbetrug und das rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Allerdings macht eine fehlerhafte Fristangabe die Kündigung nicht unwirksam, da ändert sich dann ggf nur die Frist zugunsten des AN.

Der MA soll zum Anwalt gehen, sobald er die Kündigung ausgehändigt bekommen hat. Der AG muss dem MA auch den Widerspruch aushändigen.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/hilfsweise-ordentliche-kuendigung-zum-naechstmoeglichen-termin_144_401490.html

Frage: habt ihr nur die fristlose Kündigung beanstandet oder auch der ersatzweisen ordentlichen Kündigung widersprochen?

B
BMG1974

26.10.2022 um 11:04 Uhr

Am Donnerstag 27.10 haben wir zur außerordentliche sitzung geladen. Als erst morgen, wie sollen wir euer meinung nach vorgehen?

C
Catweazle

26.10.2022 um 11:11 Uhr

Die Frage habe ich doch beantwortet.

B
BMG1974

26.10.2022 um 11:24 Uhr

Wir haben nur ein Anhörungsschreiben bekommen, also auch nur eine Seite zur Stellungsnahme

C
Catweazle

26.10.2022 um 11:28 Uhr

Trotzdem sind es zwei Anhörungen mit zwei Fristen.

B
BMG1974

26.10.2022 um 11:33 Uhr

Danke dafür

R
Relfe

26.10.2022 um 12:14 Uhr

"Wir haben nur ein Anhörungsschreiben bekommen, also auch nur eine Seite zur Stellungsnahme"

wenn eure Stellungnahme 5x DIN 4 Seiten lang ist, dann ist die eben 5x DIN A4 Seiten lang und wird beigefügt. Der AG entscheidet doch nicht wie lang eure Stellungnahme wird.

Ihr macht eine Stellungnahme zur fristlosen und einen Zustimmung/Widerspruch/Schweigen zur ersatzweisen ordentlichen Kündigung

Widerspruch nur möglich gem Widerspruchsgründe BetrVG §102 mit Begründung

R
rtjum

26.10.2022 um 12:15 Uhr

""Rauchen ohne ausstempeln" ist Arbeitszeitbetrug und das rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung." sorry @Relfe, da bin ich überhaupt nicht deiner Meinung, einmaliger Verstoß ist sicher nicht so gravierend, dass das für eine fristlose Kündigung ausreicht.

M
Moreno

26.10.2022 um 12:22 Uhr

Ein einmaliger Verstoß dürfte dabei noch nicht für eine wirksame Kündigung ausreichen. Hier bedarf es zudem in der Regel auch einer vorherigen Abmahnung. Unterlässt der Arbeitnehmer jedoch bewusst wiederholt und intensiv das Nichtausstempeln bei dem Gang zur Zigarettenpause droht unter Umständen die außerordentliche fristlose Kündigung. Quelle WBS

R
Relfe

26.10.2022 um 13:29 Uhr

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/arbeitszeitbetrug-abmahnung-kuendigung/

auch ein einmaliger Verstoß rechtfertig eine fristlose Kündigung, zumal er hier mit Zeugen zu beweisen ist.

"Ein Arbeitszeitbetrug kann auch zum Ausspruch einer Kündigung berechtigen. Ob zuvor eine oder gar mehrere Abmahnungen nötig sind, hängt stark vom Einzelfall ab. Die Gerichte sind nach einem Arbeitszeitbetrug allerdings recht streng und verlangen oftmals keine vorherige Abmahnung. Der Grund dafür: Bei nachgewiesenem Arbeitszeitbetrug hätte der Arbeitnehmer von vornherein wissen müssen, dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten nicht hinnehmen würde.

Damit noch nicht genug. Auch eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs ist nicht ausgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet dann von einem Tag auf den anderen. Arbeitgeber dürfen zu diesem Mittel greifen, wenn der Mitarbeiter z.B. über lange Zeit, hartnäckig oder mit besonderer List täuscht."

M
Moreno

26.10.2022 um 13:32 Uhr

Mitarbeiter z.B. über lange Zeit, hartnäckig oder mit besonderer List täuscht."....eben aber davon war hier ja nicht die Rede!

D
DummerHund

26.10.2022 um 14:06 Uhr

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