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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

B r Sprechstunden

T
Teufel
Aug 2017 bearbeitet

Guten morgen.

Eine Frage zu b r Sprechstunden.

Wir möchten eine b r Sprechstunde einrichten. Ein mal die Woche eine Stunde.

In dieser zeit wollen wir auch unsere Einladungen für unseren Sitzungen schreiben , da ich das bisher eigentlich immer zu Hause gemacht habe, da der Arbeitgeber uns keine zeit zur Verfügung gestellt hat . War im letzten Jahr der Stellvertreter. Nun bin ich Vorsitzender und ich muss einiges ändern.

Können wir diese Sprechstunde zu zweit abhalten. Vorsitz und Vertretung damit wir die Sitzung vorbereiten können.

Es kommen nur selten Kollegen vorbei , denn wir hatten schon mal so eine Sprechstunde und da ist in zwei Jahren einmal jemand gekommen?

Wie handhabt ihr das?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

03.06.2014 um 09:32 Uhr

Wenn die Sprechstunde nicht genutzt wird, macht sie wenig Sinn. Wenn du einen weg suchst, die Sitzungen vorzubereiten, dann steht dir § 37 Abs 2 BetrVG zur Verfügung.

K
Kulum

03.06.2014 um 10:26 Uhr

"... da der Arbeitgeber uns keine zeit zur Verfügung gestellt hat"

Da hast du was falsch verstanden. Du meldest dich ab und bist dann weg. Also du entscheidest wann du während der Arbeitszeit Betriebsratarbeit (Sitzungsvor- und nachbereitung in deinem Fall) machst. Der Arbeitgeber stellt keine Zeit in dem Sinne zur Verfügung, dass er sein Einverständnis erklärt oder dir ganz genau sagt wann du BR-Arbeit machen kannst. Wenn es die Sache für dich einfacher macht, kannst du es auch als BR-Sprchstunde verschleiern. Wenn du aber bei solchen Nichtigkeiten schon die breite Brust versteckst, frage ich mich, wie eure restliche BR-Arbeit aussehen könnte

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