Hallo zusammen,
wer kann mir weiterhelfen ?
Ein Kollege hat eine krankheitsbedingte Kündigung zum 31.12. bekommen, dir wir als Gremium
abgelehnt haben. Sein Anwalt hat eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Nun ist der Kammertermin leider nun schon ein paar mal verschoben worden.
Aktuell von morgen auf Mitte Januar. Wir befinden uns noch immer in der ersten Instanz.
Ist er nun schon ab dem 1.1.2015 arbeitslos und muss sich arbeitssuchend melden, oder ist er über den 31.12. noch bei uns beschäftigt.
Lieben Gruß