BR Anhörung zu Einstellung eines Miarbeiters
Hallo, ich weiss das der BR lt. BetrVG Paragraph 99Absatz 3 die unterlagen aller bewerber bekommen muss. Wer hat Erfahrung damit oder wie handhabt hr es in eurer firma. Mein personalbüro sagt, das ist datenschutz u. Bei über 20 bewerbern geht das nicht. Sie vernichtet auch die unterlagen der bewerberdie nicht genommen werden. Bitte eure erfahrungen. Danke
Community-Antworten (7)
30.10.2014 um 20:06 Uhr
Das Argument Datenschutz zählt nicht, weil der BR nun einmal Betriebspartei im Einstellungsverfahren ist und nicht unbeteiligter Dritter. Selbst wenn es schützenswerte Daten gäbe, könnte der BR diese kennen. Der BR selbst ist ja zur Verschwiegenheit nach außen verpflichtet.
Vorher Vernichtet? Da muss die Personalabteilung wohl Ihre Verwaltungsabläufe ändern. Erst der BR - dann Rücksendung der Unterlagen an die Bewerber und nicht Reißwolf.
Im Übrigen solltet ihr Euch Gedanken machen, welche Unterlagen ihr tatsächlich braucht (unter dem Aspekt, dass Ihr ja nur begrenzt Möglichkeiten des Widerspruchs habt).
Man muss sich ja nun nicht bergeweise Papier kommen lassen, die die Arbeit des BR blockieren. Aber es liegt allein an Euch, die Unterlagen zu fordern, die aus Eurer Sicht erforderlich erscheinen.
30.10.2014 um 19:34 Uhr
Wenn das im 99er so dasteht, dann ist das wohl so. Datenschutz zählt hier nicht. Der BR darf sie ja auch nicht weiter´verkaufen.
Watt mutt datt mutt.
31.10.2014 um 09:27 Uhr
Bestes mittel- wenn jemand Eingestellt wird, diesem Widersprechen, weil die Unterlagen gefehlt haben. Zustimmung verweigern.
31.10.2014 um 09:53 Uhr
Hallo,
vielen Dank, für eure Info`s, ich bin mir der rechtlichen Lage bewusst. Mir geht es in den Forum auch um eine Erfahrungen, wie ihr es macht.
Vielen Dank
31.10.2014 um 20:36 Uhr
@ Tulpe Da würde ich mich als Chef jetzt aber freuen und nach Ablauf der Anhörungsfrist einfach einstellen.
Den Widerspruch ersetzen schenke ich mir auch. Warum sollte ich mir dieses auch antun? Da der BR dann ja den Weg des § 101 BetrVG gehen würde/müsste, würde er ja erfahren, dass er hier Bockmist gebaut hat und der Widerspruch willkürlich war und somit gegenstandslos ist.
Merke: Fehlen Unterlagen, muss der BR hier aktiv werden und diese beim AG einfordern. Macht er dieses nicht, läuft die Frist seit Bekanntgabe der beabsichtigten Einstellung. Ein Widerspruch wäre dann leider unbegründet.
01.11.2014 um 12:14 Uhr
@ Chemie
Welchen Nutzen verspricht sich Euer BR davon, sich z.B. durch 100 Bewerbungsmappen zu wühlen, von denen der AG bereits 80 Bewerbungen direkt aussortiert hat?
Unterm Strich entscheidet einzig allein der AG, wen er einstellt und wen nicht.
Die Widerspruchsgründe im Rahmen des 99er sind doch ziemlich mager, sieht man mal von einer unterbliebenen internen Stellenausschreibung und einer fehlenden Nachfrage bei der AfA ab (§ 81 Abs.1 SGB IX).
03.11.2014 um 12:23 Uhr
@Hoppel: AGG?
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