Erstellt am 30.10.2014 um 12:24 Uhr von Lotte
Hallo BRtoni,
wissen könnt Ihr ja eigentlich nicht, ob es bei der wartenden Gewerkschaft Mitglieder gibt.
Aber die Gewerkschaft selbst weiß doch, ob sie vertreten ist. Oder hast Du den Eindruck, dass sie sich einschleichen will?
Ist es denn eine tariffähige Gewerkschaft?
LG Lotte
Erstellt am 30.10.2014 um 13:10 Uhr von BRtoni
Es kam aber keine Anfrage der wartenden Gewerkschaft...
In der Vergangenheit haben wir auch schlechte Erfahrung mit denen gemacht und sind nicht scharf drauf...
Die vertretene Gewerkschaft ist tariffähig
Erstellt am 30.10.2014 um 13:21 Uhr von Lotte
Und die Gewerkschaft, die auf eine Einladung wartet, ist die tariffähig?
Auf Eure Erfahrungen kommt es leider nicht an, nur darauf, ob die Gewerkschaft ein Mitglied bei Euch hat und ob sie sich überhaupt Gewerkschaft nennen darf, also tariffähig im Sinne der Rechtsprechung ist.
Erstellt am 30.10.2014 um 13:29 Uhr von BRtoni
Ja, auch die wartende Gewerkschaft ist tariffähig...
Woher sollen wir wissen, ob wir dort Mitglieder haben??
In der Regel läuft hier kein Mitarbeiter Werbung für eine Gewerkschaft :-)
Erstellt am 30.10.2014 um 13:39 Uhr von Lotte
Erstellt am 30.10.2014 um 15:04 Uhr von Dezibel
Würde ich nicht machen, da kann ich ja alle Gewerkschaften fragen, ob sie vielleicht ein Mitglied bei uns haben ...
Erstellt am 30.10.2014 um 18:10 Uhr von Lotte
Hallo Dezibel,
warten denn alle Gewerkschaften auf Eure Einladung? ;)
Wenn eine Gewerkschaft auf eine Einladung wartet, so wie BRtoni es oben schildert, würde ich als erstes fragen, ob es denn ein Mitglied im Betrieb gibt.
LG Lotte
Erstellt am 30.10.2014 um 20:59 Uhr von metallica
Wie kann man sich denn das Warten auf eine Einladung vorstellen?
Erstellt am 31.10.2014 um 08:16 Uhr von Dezibel
Tja, woher soll ich wissen, ob sie auf eine Einladung warten, wenn ich sie nicht frage?
Irgendwie klappt das so nicht, auf Verdacht anfragen. Wenn sie was wollen, sollen sie sich melden.
Erstellt am 31.10.2014 um 08:24 Uhr von BRtoni
Hallo metallica,
man kann sich das so vorstellen...
Mehrere Standorte, demnach mehrere Betriebsversammlungen, bei der ersten BV, Gewerkschaft XY vertreten und kündigte für die weiteren Standorte sein erscheinen an.
Wir haben den Kollegen jetzt eingeladen, um "groben Pflichtverletzungen" keinen Nährboden zu geben!
Denn es gibt anscheinend min. ein Mitglied an unserem Standort.
Vielen Dank an alle, für die rege Teilnahme an dieser Diskussion
Erstellt am 31.10.2014 um 10:14 Uhr von Nubbel
hey lotte, bist du nicht mehr im arbeitsrecht forum unterwegs? hätte gerne wieder kontakt :-*
Erstellt am 31.10.2014 um 11:28 Uhr von lotta
hey lotte, bist du nicht mehr im arbeitsrecht forum unterwegs? hätte gerne wieder kontakt :
Mich regt das alles sehr auf, bin wirklich richtig krank deshalb.
Was bringt das alles?????
LG - Lotte
Erstellt am 31.10.2014 um 12:15 Uhr von Nubbel
hey lotte, bist du nicht mehr im arbeitsrecht forum unterwegs? hätte gerne wieder kontakt :
Mich regt das alles sehr auf, bin wirklich richtig krank deshalb.
Was bringt das alles?????
LG - Lotte
Antwort 12 Erstellt am 31.10.2014 um 11:28 Uhr von lotta
nun lottA, warum ist das so? was regt dich auf? warum bist du krank? hier so zu tun du wärst lotte ist natürlich krank, aber dagegen soll es tabletten und therapien geben.
ich wünsche dir eine baldige genesung
Erstellt am 05.11.2014 um 20:10 Uhr von Stoni
Frage, wenn ein BR nicht weiss wer in welcher GW ist. Wie wollt Ihr Interessen vertreten? Auch wenn es mehrere GW geben sollte.
Die Frage bleibt. Wenn ihr nicht wisst in welcher GW eure Kollegen sind. Solltet ihr alle oder keine rwinlassen.
Geile Antwort ? Wie die Frage.