Hallo,
wenn von uns eine wissentlich im Betrieb vertretene Gewerkschaft zu unserer Betriebsversammlung eingeladen wurde.
Eine weitere Gewerkschaft auf eine Einladung wartet, von der wir aber offiziell von keinen Mitgliedern wissen, weder im BR noch in der Belegschaft...
Verhalten wir uns dann richtig, wenn die zweite Gewerkschaft nicht eingeladen wird?
Laut §§ 46 verstehe ich das nur beauftragte Gewerkschaften eingeladen werden müssen??