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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reihenfolge der Gewerkschaften bei BV

B
BRSchlumpf
Nov 2016 bearbeitet

Moin , wir haben demnächst eine Betriebsversammlung zu der natürlich die vertretenden Gewerkschaften eingeladen wurden . Die Gewerkschaft mit dem V im Namen sagte Ihre Teilnahme erst ab aber nachdem wir uns mit der 2. im Betrieb vertretenen Gewerkschaft über Themen verständigt hatten kam nun von der ersten Gewerkschaft überraschend doch eine Teilnahmebestätigung .

Natürlich will nun auch diese Gewerkschaft zu den identischen Themen Stellung beziehen.

Gibt es nun irgendwo festgeschrieben welche der beiden ich bei der Tagesordnung bevorzugen muss ? ( Die mit dem V hat etwas mehr Mitglieder )

Beide Gewerkschaften sind im Sozial und Erziehungsdienst vertreten und kooperieren bei Tarifangelegenheiten zumeisst.

Im Gremium gibt es naturgemäss keine Einigkeit über dieses Thema ( Habe es aber auch noch nicht zur Abstimmung gestellt )

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Community-Antworten (3)

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Waschbär

06.10.2009 um 14:14 Uhr

@BRSchlumpf, Also eine richtige Reihenfolge gibt es da wohl nicht, aber das recht wird wohl daran abgeleiten wer mehr Mitglieder hat....

Ansonsten nach A-B-C.... Du musst nur aufpassen, das sie dir nicht vorwerfen können das Du eine Bevorzugst..... Deshalb gehe einfach nach der Anzahl der M.... oder nach A-B-C Mach dir aber nicht soviel Gedanken.... Die werden sich es mit dir deshalb nicht versaueren wollen.

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DonJohnson

06.10.2009 um 16:59 Uhr

Mich würde interessieren, was das für GEW sind. Verdi sollte klar sein - was ist das andere denn für eine??? Hoffentlich keine "christliche"...

B
BRSchlumpf

08.10.2009 um 12:58 Uhr

@ DonJohnson: nein keine Christliche .

Ich werde das Thema teilen und in den Einladungen an die Gewerkschaften die jeweiligen Teilbereiche vorgeben.

Zur Reihenfolge habe ich unter unseren BR-Mitgliedern und Ersatzmitgliedern eine Umfrage gestartet und werde mich an das Votum halten.

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