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Information an Gewerkschaften

V
vmakowski
Dez 2021 bearbeitet

Muss ich als Wahlvorstand die Wahlausschreibung allen im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zukommen lassen?

Wenn ja, wie erhalte ich Kenntnis über die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften? Kann ich z.B. alle Wahlberechtigten per E-Mail nach Ihrer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft fragen? Oder sollte ich lieber bei den Gewerkschaften anfragen, ob sie ein Mitglied in unserem Unternehmen haben, da ich diese ja nicht unbedingt namentlich kennen muss und sie mir das vielleicht gar nicht beantworten wollen?

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

22.12.2021 um 20:44 Uhr

Eine gesetzliche Pflicht, im Betrieb vertretene Gewerkschaften vom Wahlausschreiben zu informieren, besteht nicht. Dafür hat die Gewerkschaft ihre Mitglieder.

E
enigmathika

23.12.2021 um 09:34 Uhr

Besteht in einem Betrieb ein Wahlvorstand, so kann eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einen betriebsangehörigen Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht bereits ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört. Das geht natürlich nur, wenn die Gewerkschaft überhaupt weiß, dass ein Wahlvorstand gebildet wurde.

Du könntest ein Rundschreiben oder einen Aushang machen, in dem Du darum bittest, dass Gewerkschaftsmitglieder sich melden, damit ihre Gewerkschaft informiert werden kann. Dann bleibt es den Kolleg:innen selbst überlassen, ob sie Dir ihre Mitgliedschaft kundtun wollen.

Gruß Enigmathika

V
vmakowski

23.12.2021 um 15:07 Uhr

Danke für die Antworten.

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