Folgende Situation:
Bei uns finden am XX.11. die JAV-Wahlen per Briefwahl statt.
Laut Wahlausschreiben wurde die öffentliche Stimmauszählung auf 15 Uhr im Raum xyz bekanntgegeben. Kurzfristig hat sich in der letzten Woche nunmehr eine Situation ergeben, die eine außerordentliche Betriebsversammlung nötig werden ließ. Was soll ich sagen... Die Betriebsversammlung findet am gleichen Tag ab 14 Uhr statt und wird bis ca. 16 Uhr angesetzt. Folglich fällt die öffentliche Stimmauszählung genau in diesen Zeitrahmen. Der Wahlvorstand zur JAV-Wahl wurde ausschließlich durch BR-Mitglieder besetzt, die berechtigter- und verständlicherweise an der außerordentlichen Betriebsversammlung teilnehmen möchten. Liege ich richtig, wenn ich der Ansicht bin, dass der Termin der öffentlichen Stimmauszählung NICHT nach hinten verschoben werden kann, da die Angabe von Ort, Zeitpunkt eine zwingende Vorschrift im Wahlausschreiben ist und somit die Mitglieder des Wahlvorstands am Ort der öffentlichen Stimmauszählung sein müssen...
Vielen Dank schon jetzt für Rückmeldungen