Unsere GF möchte neue Arbeitsverträge gern mit folgendem Passus versehen:

" Zu leistende Überstunden und Mehrarbeit (einschließlich Samstags- Sonn- und Feiertagsarbeit) sind bis zu einer Höhe von 20 Stunden pro Monat mit der Vergütung abgegolten."

Das MBR des BR wird nicht negiert, man "bittet" also um Zustimmung.
Wir sind eine ausgelagerte GmbH, die "Alt-AN" unterliegen noch einer Tarifbindung, die neuen dagegen nicht.
Ich kann der Sache nicht zustimmen, wobei diese Ablehnung eher auf Emotionen als auf Paragraphenkenntnis beruht. Ich sehe allerdings einen Verstoß gegen § 10 Arbeitszeitgesetz.
Was meint Ihr, Anwalt und Einigungsstelle??