Internen Bewerber vorziehen, aber wie?
Hallo BR-Kollegen, gibt es eine rechtliche Grundlage bei Einstellungen den internen Bewerber vorzuziehen?
Danke für die Antworten.
Community-Antworten (9)
28.10.2014 um 09:49 Uhr
wie groß seid ihr?
28.10.2014 um 10:07 Uhr
Hallo Nubbel, wir haben 44 MA. 3`er BR und HTV, worin aber nicht in dieser Hinsicht geregelt ist, auch nichts in einer BV.
28.10.2014 um 10:25 Uhr
Menschen sind natürlich NIE identisch in ihren Lebensläufen und Qualifikationen. Wenn der AG es wünscht, dass der externe Vorzug erhält, wird er IMMER ein Merkmal finden, wodurch dieser gegenüber dem internen Bewerber vorzuziehen ist. Bei eurer Größe ist der AG ohnehin bei der Wahl seiner Auswahlkriterien komplett frei von Mitbestimmung und muss nicht einmal den o.g. Punkt beachten.
Eure Aufgage sollte es sein, den AG mit guten Argumenten zu überzeugen, weshalb der Interne die bessere Wahl ist.
28.10.2014 um 10:36 Uhr
Nein das geht nicht, dass der BR den AG zwingen kann interne externen vorzuziehen!!keine rechtliche Grundlage..
Außer es gibt bei euch BV oder ähnliches.
Sonst NEIN
28.10.2014 um 10:36 Uhr
Ein privatwirtschaftlicher Arbeitgeber ist nicht gezwungen, dem besseren Gewerber den Vorzug zu geben. Wenn er möchte kann er den grenzdebilen Großneffen seines Schwippschwagers aus Elberfeld extern einstellen, obwohl es intern einen 1000 mal besser geeigneten Bewerber gibt.
28.10.2014 um 14:11 Uhr
Bestenfalls könnt Ihr der externen Einstellung die Zustimmung verweigern, wenn im Betrieb beschäftige AN Nachteile erleiden (§ 99 BetrVG). Die Nachteile müssen aber irgendwie greifbar und begründbar sein.
28.10.2014 um 14:17 Uhr
Danke für die hilfreichen Antworten.
@gironimo: Das können wir höchstens prüfen.
Danke, schönes Wochenende.
28.10.2014 um 18:12 Uhr
Gustl, Dir auch, wann fängt das bei Dir an? ;-))))
03.11.2014 um 07:33 Uhr
@nicoline: Hat und wird. 2 Haben wir gehabt, wo es zutraf. Aber wir expandieren stark, daher kommen noch einige Einstellungen.
:-)
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