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BR-Stunden bei den Seminaren

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Sophie-Celine
Okt 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, wir im Gremium haben paar Leute die rollende Woche gehen. Also 2T Früh, 2T spät, 3T Nacht, 2T frei & so weiter. Ich habe im November ein Seminar was in meinem Schichtfrei wäre & mir wurde gesagt das ich diese Stunden nicht bezahlt bekomme da das ja in meiner Freizeit ist & somit keine Arbeitszeit. Was für mich totaler Schwachsinn ist da ich mich ja für den BR weiterbilde & nicht für mich. Kann mir jemand weiter helfen???

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Community-Antworten (14)

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RudiRadeberger

25.10.2022 um 12:38 Uhr

§37Abs.3 hilft dir da weiter. Die Seminarteilnahme ist "Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist". Du hast also Anspruch auf Freizeitausgleich für deinen "verlorenen" freien Tag.

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Relfe

25.10.2022 um 13:11 Uhr

"Was für mich totaler Schwachsinn ist da ich mich ja für den BR weiterbilde & nicht für mich. Kann mir jemand weiter helfen??? " --> Ja, Betriebsrat ist Ehrenamt und Ehrenamt ist "unentgeltlich", somit unbezahlt. DU bildest Dich weiter für ein Ehrenamt das DU freiwillig angenommen hast! DU bildest dich also für Dich weiter, weil DU dich für dieses Amt beworben und es angenommen hast. Du bist nicht in den BR "gezwungen" worden.

--> nur soweit etwas betriebsbedingt außerhalb der persönlichen Arbeitszeit stattfinden muss, bekommt man "Ersatzfreizeit" --> was betriebsratsbedingt außerhalb der persönlichen Arbeitszeit sattfindet ist "Freizeitvergnügen" z.B. BR-Sitzungen in der Freischicht (keine Verhinderung, also Teilnahmepflicht)

https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/betriebsratmitglieder/betriebsratsmitglied-ausgleich-fuer-betriebsratstaetigkeit-ausserhalb-der-arbeitszeit/

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enigmathika

25.10.2022 um 14:01 Uhr

Ergänzung zu RudiRadeberger:

Siehe auch Fitting RN 189 zu §37 BetrVG Als betriebsbedingt gilt demnach auch, wenn die Betriebsratsarbeit (hier Seminar) aufgrund eines Rolliersystems außerhalb der persönlichen Arbeitszeit stattfindet.

M
Moreno

25.10.2022 um 14:04 Uhr

Reife bei so einer Antwort solltest du Dir eher ein Un vor deinen Nicknamen geben! ;-)

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petermännchen

25.10.2022 um 14:31 Uhr

ich lese immer "Relfe" statt "Reife"......

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Relfe

25.10.2022 um 17:28 Uhr

mir ist ja klar, das man "Unwillen" provoziert, wenn man nicht der Meinung ist: Betriebsrat ist man als Beruf, dafür habe ich bezahlt zu werden.

Ist man nicht: das ist man freiwillig und unentgeltlich und dafür wird man auch nicht bezahlt. Man wird freigestellt für das Ehrenamt. Und niemand wird gezwungen, von daher ist die Aussage: "Was für mich totaler Schwachsinn ist da ich mich ja für den BR weiterbilde & nicht für mich." jawohl eher unsinnig - weil falscher Ansatz. BR ist "bezahltes Hobby", genau wie Kommunalpolitiker etc. (die auch freigestellt werden) und die Weiterbildungen sind freiwillig (keiner kann gezwungen werden) für die Person, nicht für das Gremium.

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DummerHund

25.10.2022 um 17:49 Uhr

@Relfe " und die Weiterbildungen sind freiwillig (keiner kann gezwungen werden) für die Person, nicht für das Gremium."

Hier wirst du mit deiner Meinung wohl so alleine sein wie die Person die Abends das Licht im Mond an macht,

Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82).

Verantwortliche Arbeit im Betriebsrat ist nur dann möglich, wenn jedes Mitglied über das erforderliche Mindestwissen für die Erfüllung seiner Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind in erster Linie durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).

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Relfe

26.10.2022 um 09:06 Uhr

@Dummerhund

wo bitte steht da, das ich an Schulungen teilnehmen muss? Ich muss mich das notwendige Wissen erwerben oder bereits haben, aber das ist nicht bindend an Schulungen gebunden.

"In erste Linie" heißt nicht, das ich an BR-Schulungen teilnehmen muss (ist eben nur der übliche Weg)

(BAG, Beschluss vom 21.04.1983, Az.: 6 ABR 70/82:

Sich erforderliches Wissen für die Arbeit als Betriebsrat anzueignen, gehört den Pflichten eines Betriebsrates. Andernfalls können Betriebsräte die ihnen übertragenen Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen. Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im allgemeinen Arbeitsrecht. Üblicherweise werden diese Kenntnisse mit Hilfe von Schulungen erworben.

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Moreno

26.10.2022 um 10:22 Uhr

Hier wirst du mit deiner Meinung wohl so alleine sein wie die Person die Abends das Licht im Mond an macht, Zitat Dummerhund

Jawohl!!!!!

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Relfe

26.10.2022 um 10:40 Uhr

deshalb habe ich ja auch das BAG Urteil zitiert, damit ich weiß wie man im Mond das Licht anmacht.

Wissen aneignen und Pflicht zur Schulung sind eben nicht dasselbe

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rtjum

26.10.2022 um 12:36 Uhr

"Wissen aneignen und Pflicht zur Schulung sind eben nicht dasselbe" das ist uns allen klar. Und ja Du hast Recht, für die Seminarzeit wird er nicht "extra" bezahlt wenn es an freien Tagen ist aber ihm steht der Freizeitausgleich zu. Das ist in dem Link für RudiRageberger tatsächlich gut dargestellt.

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DummerHund

26.10.2022 um 12:55 Uhr

Nach Relfes Aussage kann dann jeder AG das 2 oder 3 Schichtsystem unmittelbar vor Wahl eines BR abschaffen und ein rollierendes System einführen und spart sich in Zukunft Kosten sparen und nebenbei noch legal in die freie Wahl welche Schulung besucht wird eingreifen.

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