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Betriebsbegehung verbieten?

D
Dirgni
Nov 2016 bearbeitet

Wir wollen morgen eine "Betriebsbegehung" nach 80betrVG unternehmen. Speziell Arbeitsplatz Küche . Die Küchenchefin hat morgen frei. Pflegedientleitung ist krank. Heimleitung rief gerade eben an und verlangt eine Verlegung des Termins. Wir sind jetzt unsicher, ob wir da nachgeben müssen . Weiß da jemand einen Rat?

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Community-Antworten (3)

B
Betriebsbonsai Akzeptiert

28.10.2014 um 06:56 Uhr

Eine Begehung mit Vorankündigung ist nicht schlecht. So kann der Leiter des zu begehenden Bereiches noch schnell für den geplanten Tag der Begehung einige offensichtliche Missstände vertuschen. Wir kündigen so etwas gar nicht an. Wir beschließen eine Begehung von Bereich X und schlagen dann unerwartet auf - das Recht haben die Betriebsräte. Sollte bei Euch eine evtl. Gesprächsführung mit der Küchenleitung notwendig sein, dann würde ich allerdings empfehlen, einen anderen (nicht angekündigten) Termin zu nehmen, an dem die Küchenleitung zugegen ist.

G
gironimo

27.10.2014 um 20:09 Uhr

Wo ist das Problem? Ist eine der Beiden erforderlich? Andererseits - wenn Ihr nicht auf Konfrontation aus seit und Ihr den Eindruck habt, die Gegenseite auch nicht, macht es doch vielleicht nichts, wenn Ihr einen Tag später geht.

X
xumuimhxer

28.10.2014 um 11:27 Uhr

Also wenn ich höre, dass der AG "verlangt", dass der BR etwas (nicht) macht, geht mir das Messer in der Hose auf. Es gehört zu den elementaren Grundsätzen der Höflichkeit, zuerst zu bitten bevor man verlangt. Und in meinen Augen kann es keine vertrauensvolle Zusammenarbeit (vgl BetrVG) ohne wenigstens ein gewisses Maß der Höflichkeit geben.

Im Übrigen gebietet dieser Grundsatz es auch dem BR, die betrieblichen Abläufe durch seine Besichtigungen nur im minimal notwendigen Umfang zu stören. Allerdings scheinen die Argumente des AGs in diesem Fall nicht auf die Störung abzuzielen. Vielmehr möchte er (bzw. sein Vertreter) wohl an der Besichtigung teilnehmen.

Wie bereits oben ausgeführt, kann er dies nicht erzwingen. Da Ihr allerdings ohne Zwang diese Besichtigung angekündigt habt, geht der AG vielleicht davon aus, dass diese Ankündigung den Zweck hatte, dem AG die Teilnahme zu ermöglichen.

Mein Vorschlag wäre also, dem AG mitzuteilen, dass Ihr die gemeinsame(!) Besichtigung verschiebt, weil kein AG-Vertreter zur Verfügung steht. Und als nächstes besichtigt Ihr dann zusätzlich nochmal unangekündigt ohne den AG, z.B. am ausgefallenen Termin (wenn Ihr auf Streit aus seid!).

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