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Lohnfortzahlung bei Pflichtwochenenden - wenn mann dann erkrankt muß der AG Lohnfortzahlung leisten?

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dado
Jan 2018 bearbeitet

hallo, folgendes, bei pflicht wochenenden wenn mann dann erkrankt muß der AG dann Lohnfortzahlung leisten? erklärung: ein MA war für Samstag und Sonntag zum arbeiten eingetragen ist aber den donnerstag davor bis montags darauf arbeitunfähig geschrieben worden. wer kann helfen ein danke jetzt schonmal im vorraus

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Community-Antworten (3)

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Rosenheimer

08.05.2008 um 17:09 Uhr

Ja, aber ohne die Zulagen für den Samstag / Sonntag, da hier effektiv nicht gearbeitet wurde.

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Catweazle

08.05.2008 um 22:20 Uhr

@Rosenheimer,

da liegst du aber voll daneben. Ein Blick in das Entgeltfortzahlungsgesetz hilft weiter,

oder auch hier:

http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/:Lohnfortzahlung-Die-Zulagen/563337.html

Das Entgelt muss so hoch sein als wenn man gearbeitet hätte. Außer im TV ist eine andere Bemessungsgrundlage geregelt.

R
Rosenheimer

09.05.2008 um 10:39 Uhr

Gut zu wissen !

PS: Warum gleich 2 mal ein Hinweis per E-Mail ? Einer reicht völlig !

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