Erstellt am 27.10.2014 um 15:22 Uhr von Pjöööng
Wenn er gewählt wurde, dann ist er gewählt!
Da es sich nur um eine Straftat und nicht um ein Verbrechen handelte, war er auch wählbar.
Erstellt am 27.10.2014 um 16:18 Uhr von Pickel
Abgesehen davon, ist eine Straftat nur eine Straftat, wenn ein richterliches Urteil erfolgte. War das der Fall?
Erstellt am 27.10.2014 um 19:21 Uhr von gironimo
Sehe ich auch so - nicht alles, was der eine oder andere als Straftat ansieht ist deshalb eine.
Ich sehe da zunächst keinen Handlungsbedarf. Vielleicht können sich der Beschwerdeführer (wahrscheinlich war es ja noch nicht einmal eine echte Beschwerde) und der BR-Kollege einmal aussprechen.
Erstellt am 28.10.2014 um 13:05 Uhr von Monte
Danke für die schnellen Antworten...
@Pickel:
Es wurde von dem MA mittlerweile eine Anzeige bei der Polizei eingereicht.
Ergebnis ist offen...
Der AG wurde auch informiert und hat mit einer mündlichen Verwarnung reagiert und den Fall somit für sich abgeschlossen.
Da der Spind Firmeneigentum ist, ist für den AG die Sache erledigt.
@gironimo:
Leider ist keine gütliche Einigung in Sicht, obwohl eine Entschuldigung erfolgt ist und das zerstörte Schloss ersetzt wurde.
Die Frage bleibt, ob dies nun Konsequenzen für die Mitgliedschaft im BR hat, oder nicht...
Erstellt am 28.10.2014 um 14:01 Uhr von Pjöööng
Dann überlasst die Entscheidung ob es sich um eine Straftat gehandelt hat (welche eigentlich? Sachbeschädigung?) den Ermittlungbehörden und dem Gericht (wenn es überhaupt so weit kommt).
Somit wäre das für mich als BR ein "3-L"-Vorgang: "Lesen, Lachen, Löschen".
Man muss als BR nicht über jedes Stöckchen springen das einem hingehalten wird.