Erstellt am 19.09.2018 um 18:46 Uhr von celestro
Lass die mal machen. Ein Verfahren zum Ausschluß aus dem BR (z.B. nach § 23 BetrVG) sollen die ruhig mal anstrengen. Da würden die aber sowas von derbe auf die Nase fallen ... da wäre ich zu gerne dabei, wenn denen ein Arbeitsrichter die Ohren lang zieht ...
Erstellt am 19.09.2018 um 18:58 Uhr von Moreno
Erstellt am 19.09.2018 um 20:15 Uhr von Moied
Mein Kollege meint das der Satz: wir werden dann Zeit haben deine Fragen zu beantworten und übers unsere weitere Zusammenarbeit im BR zu sprechen.
Eine Drohung mit gegenüber ist? Stimmt das? Nur weil ich neugierig bin und nicht in die gleiche Schiene laufe sondern eine eigene habe.
Auch meinte er auch das wenn die mich anschreien oder nötigen das Amt aufzugeben sich strafbar machen? Aber nach welchen Paragraphen? Ich finde nichts.
Erstellt am 19.09.2018 um 23:32 Uhr von celestro
"Eine Drohung mit gegenüber ist? Stimmt das?"
Vielleicht soll es so rüber kommen. Aber Du wirst keinen Richter finden, der die anderen BRM dazu zwingen wird, solche Andeutungen zu unterlassen.
"Auch meinte er auch das wenn die mich anschreien oder nötigen das Amt aufzugeben sich strafbar machen? Aber nach welchen Paragraphen? Ich finde nichts."
Anschreien ist nicht strafbar, Nötigung aber schon. Ob allerdings § 240 StGB erfüllt wäre, daran hätte ich so meine Zweifel.
Und § 119 BetrVG ?
https://www.ifb.de/der-betriebsrat/2017-02-wichtig-fuer-den-betriebsrat/verstoesse-gegen-das-betrvg-sind-keine-kleinigkeit.html
kann vielleicht gemeint sein, allerdings würde es ja vermutlich schon daran scheitern, daß hier das Gremium gegen den "Störer" vorgehen muß ...
Erstellt am 20.09.2018 um 04:28 Uhr von BRHamburg
Sorry aber mir fällt da nur Kindergarten ein. Und warum sollte die Aussage eine Drohung sein? Deine Beispiele von Fragen sind in meinen Augen in Ordnung und nichts an dem sich größerer Streitigkeiten entzünden sollten. Also sehr ich keinen Grund von einer Drohung auszugehen. Du solltest versuchen die ganzen Sache weniger negativ anzugehen und nicht gleich über jeden Stock zu springen der hingehalten wird.