Ärger unter BR Kollegen
Hallo Ich hatte vor einigen Tagen über 20 Fragen eingereicht für die nächste BR Sitzung. Jetzt habe ich eine Einladung erhalten für in 4 Tagen das meine Fragen beantwortet werden, mit der Bemerkung; wie die weitere Zusammenarbeit dann sein wird! Was soll das? Ein BR Kollege vermutet das die den Auschluss wollen da ich sehr unbequem bin und für meine Kollegen einstehe. Fragen waren unter anderem wann die Ersatzmitglieder Zugang zu den Daten bekommen, Bücher zum Nachschlagen sowie eine eigene BR Adresse. Die 3 Ersatz Mitglieder sind permanent anwesend. Auch fragte ich ob Verdi zur BR Versammlung eingeladen werden kann oder wird? Ob der BR ( 7 Mitglieder davon 1 freigestellt, eigenes großes Büro) Bücher oder Zeitschriften hat... Ja da habe ich schon mal massiv nachgefragt, einig sind wir uns eh nicht. Jetzt hab ich Bedenken das die einen Auschluss Antrag stellen.
Community-Antworten (5)
19.09.2018 um 20:46 Uhr
Lass die mal machen. Ein Verfahren zum Ausschluß aus dem BR (z.B. nach § 23 BetrVG) sollen die ruhig mal anstrengen. Da würden die aber sowas von derbe auf die Nase fallen ... da wäre ich zu gerne dabei, wenn denen ein Arbeitsrichter die Ohren lang zieht ...
19.09.2018 um 20:58 Uhr
Da komm ich mit ! :-)
19.09.2018 um 22:15 Uhr
Mein Kollege meint das der Satz: wir werden dann Zeit haben deine Fragen zu beantworten und übers unsere weitere Zusammenarbeit im BR zu sprechen.
Eine Drohung mit gegenüber ist? Stimmt das? Nur weil ich neugierig bin und nicht in die gleiche Schiene laufe sondern eine eigene habe.
Auch meinte er auch das wenn die mich anschreien oder nötigen das Amt aufzugeben sich strafbar machen? Aber nach welchen Paragraphen? Ich finde nichts.
20.09.2018 um 01:32 Uhr
"Eine Drohung mit gegenüber ist? Stimmt das?"
Vielleicht soll es so rüber kommen. Aber Du wirst keinen Richter finden, der die anderen BRM dazu zwingen wird, solche Andeutungen zu unterlassen.
"Auch meinte er auch das wenn die mich anschreien oder nötigen das Amt aufzugeben sich strafbar machen? Aber nach welchen Paragraphen? Ich finde nichts."
Anschreien ist nicht strafbar, Nötigung aber schon. Ob allerdings § 240 StGB erfüllt wäre, daran hätte ich so meine Zweifel.
Und § 119 BetrVG ?
kann vielleicht gemeint sein, allerdings würde es ja vermutlich schon daran scheitern, daß hier das Gremium gegen den "Störer" vorgehen muß ...
20.09.2018 um 06:28 Uhr
Sorry aber mir fällt da nur Kindergarten ein. Und warum sollte die Aussage eine Drohung sein? Deine Beispiele von Fragen sind in meinen Augen in Ordnung und nichts an dem sich größerer Streitigkeiten entzünden sollten. Also sehr ich keinen Grund von einer Drohung auszugehen. Du solltest versuchen die ganzen Sache weniger negativ anzugehen und nicht gleich über jeden Stock zu springen der hingehalten wird.
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