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Annahmeverzug umgehen

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Verwirrung
Okt 2022 bearbeitet

Hallo, meine Firma beschließt kommenden samstag den strom abzustellen, dieser wird am montag wieder eingeschaltet, am sonntag würde ich aber mit der nachtschicht starten. Nun hat der br mit unserer abteilung eine BV getroffen, das wir uns sonntag urlaub nehmen müssen und dafür am dienstag den 1.11.22 als mehrarbeit kommen müssen.

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Community-Antworten (13)

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DummerHund

24.10.2022 um 18:04 Uhr

Der BR kann nur mit einem AG eine BV abschließen und nicht mit einer Abteilung---und schon gar nicht über die Pflicht Urlaub nehmen zu müssen. Dem Charakter des Betriebsurlaubs spreche ich dem mal ab, da man dafür ja am 01.11. arbeiten kommen soll. Das beisst sich hier. Hier versucht man das Betriebsrisiko auf den AN zu wälzen. Ich würde weiterhin meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen und Annahmeverzug geltend machen.

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Verwirrung

24.10.2022 um 18:14 Uhr

Danke, in gesprächen mit der Gewerkschaft kam halt leider raus, das sie diesbezüglich nichts machen können, da es ja eine BV gibt. Finde es sehr schade das man so die AN mit füßen tritt.

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ganther

24.10.2022 um 18:20 Uhr

wenn der BR mitspielt, dann kann man da viel zu Lasten des MA machen.... leider

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DummerHund

24.10.2022 um 18:23 Uhr

@ganther Dennoch ist mir bis heute nicht bekannt das ein BR mit einer Abteilung eine BV abschließen kann

V
Verwirrung

24.10.2022 um 18:26 Uhr

@Dummerhund Ok dann mit dem AG, dennoch zählt es nur für meine Abteilung

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DummerHund

24.10.2022 um 18:33 Uhr

"Ok dann mit dem AG, dennoch zählt es nur für meine Abteilung"

Das ist dann eine andere Geschichte. Dann ist da noch die Sache Urlaub nehmen und zusätzlich noch einen Tag mehr arbeiten am 01.11. Hier wird der AN ja doppelt bestraft.

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Relfe

24.10.2022 um 22:31 Uhr

das ist also quasi nur eine Verlagerung der Arbeitszeit bzw. der Schicht? warum jetzt Urlaub nehmen, wenn man das anschließend nacharbeitet?

ehrlich gesagt würde ich annehmen, das mit dem Urlaub geht nicht. Eine Verlagerung der Schicht wäre mMn kein Problem, dafür bedarf es nicht einmal einer BV.

ich würde keinen Urlaub beantragen, mir die Minusstunden anrechnen lassen und später nacharbeiten. Und dann ggf. darauf ankommen lassen und ggf. eine Klage riskieren.

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DummerHund

24.10.2022 um 22:43 Uhr

@Relfe Sehe ich ganz genau so. Verstehe nicht warum Urlaub nehmen und dann noch mal Stunden zusätzlich arbeiten. Irgendwas passt da nicht zusammen.

V
Verwirrung

24.10.2022 um 23:05 Uhr

Angeblich haben einige noch zuviel Urlaub. Da immer nur maximal 5 leute pro schicht urlaub nehmen können sofern keiner krank ist, was mMn damit nichts zutun hat. Ist die frage ob sich eine klage überhaupt lohnt. Gegen eine verlegung hätte niemand etwas einzuwenden. Doch das dieser Sonntag extra urlaub und dann unter gewissen muss den feiertag zu arbeiten ist perfide, ich weigere mich zu glauben das das mit rechten dingen zugegangen ist. Vllt ja sogar bissel geld unter der hand. Ist aber nur meine meinung.

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DummerHund

25.10.2022 um 00:43 Uhr

Jetzt wird es ja noch verworrener. Erst soll Schicht ausfallen wegen Strom Abschaltung und dafür Urlaub genommen werden: Dann schreibst du was von einer Schicht am 01.11. das man dafür arbeiten kommen soll. Was denn nun, ist vorgeschrieben worden den Urlaub zu nehmen? Hat es hier eine Umverteilung der Schicht Sonntag auf den 01.11. gegeben? Jetzt bringst du ein" Angeblich haben einige noch zuviel Urlaub" Entweder du schreibst hier nicht detailliert genug oder du schmeißt hier Sachverhalte durcheinander. In jedem Fall passt das alles so nicht zusammen. Nicht immer muß Geld fließen wenn was nicht für die MA läuft. In jedem Fall würde ich mich aber umgehend bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen ob nicht doch Annahmeverzug in Betracht kommt.

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Relfe

25.10.2022 um 10:57 Uhr

Sonntags muss man nur Urlaub nehmen, wenn der Sonntag im Urlaubsanspruch mit berücksichtigt wurde, sonst ist das per Gesetz ein freier Tag. Und wenn nur der Schichtbeginn um 22:00 Uhr ist, dann wurd wahrscheinlich die Sonntagsruhe gem Gesetz um 2 Stunden angepasst, da wäre es dann Urlaub für Montagsnachschicht.

  • nur mal so - hier wird tatsächlich vieles durcheinander gewürfelt

  • habt ihr eine BV zum Urlaub? ansonsten ist die Urlaubsbegrenzung auf 5 MA sowieso nicht bindend

Wenn sich ein Klage nicht lohnt, warum dann die Aufregung?

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GabrielBischoff

25.10.2022 um 12:28 Uhr

Habt ihr vor allem mal mit dem Betriebsrat geredet und gefragt was die Motivation war? Vielleicht ist das einfacher mit den Menschen vor Ort zu klären...

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Verwirrung

26.10.2022 um 09:44 Uhr

Ja daraufhin kamen ja solche aussagen wie luxus problem ihr habt doch noch genug urlaub und sowas.

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