hallo Forum,
wir haben am Mittwoch, den 22.10. eine Anhörung zur außerordentlichen Kündigung erhalten.
Nach § 187 BGB zählt der Tag, an dem wir die Anhörung erhalten haben nicht zur Frist. Frist beginnt also am Donnerstag mit Tag 1.
Tag 2 wäre dann der Freitag
Tag 3 und Fristende wäre der Samstag.
Und hier greift § 193 BGB (Fristverlängerung) der besagt, dass falls das Fristende auf Sa oder So fällt, der nächste Werktag nach Fristende (also hier Montag der 27.10.) ist.
Stimmt das, reicht es, wenn ich unsere Bedenken am Montag in der PA abgebe?
Möchte nur ganz sicher gehen, nichts falsch zu machen
Danke Calais