Mitbestimmung bei außerordentlicher Kündigung
§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
...
(2) Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. § 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Betriebsverfassungsgesetz 27
(3) Der Betriebsrat kann innerhalb der Frist des Absatzes 2 Satz 1 der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn ...
ich lese hier heraus, dass der BR einer außerordentlichen kündigung nicht wiedersprechen sondern nur "bedenken" äussern kann.. da ich mich zwangsweise das erste mal damit beschäftige (muss) meine kurze frage: ist das so richtig?
mfg
Community-Antworten (9)
06.10.2011 um 19:30 Uhr
Richtig! Hilfreich ist es den Gekündigten selber auch mal anzuhören, vielleicht ergeben sich da ja trifftige Bedenkensgründe ;)
06.10.2011 um 19:35 Uhr
ob erbedenken anmeldet oder wiederspricht ändert bei einer außerordentlichen Kündigung nichts. In den Erläuterungen zum BetrVG steht dazu folgendes: Obwohl nicht vorgesehen kann ein Br. auch einer außerordentlichen Kündigung wiedersprechen, da der Wiederspruch eine qualifizierte Art von Bedenken ist.
06.10.2011 um 19:41 Uhr
Richtig. Gibt dann aber im Falle einer KschK dem Richter wichtige Entscheidungs(hinter)gründe. Liegen keine Bedenken vor, einfach nicht äussern und Frist verstreichen lassen.
06.10.2011 um 19:51 Uhr
azrael
bist du Betroffener ?
06.10.2011 um 20:10 Uhr
nein, ich bin kein betroffener bzw. nur bedingt betroffen da BR.
leider ist es nicht einfach einem mitarbeiter anzuhören wenn er sich nicht meldet, weder beim AG noch sonst irgendwo, auch nicht auf nachfrage (anruf, anschreiben ectr.).
ich danke euch dennoch für die schnellen antworten.. manchmal sieht man ja den wald vor lauter bäumen nicht :)
06.10.2011 um 20:32 Uhr
Bitte auch auf die Formulierung des Arbeitgebers achten. Oft schreibt der so etwas wie "....beabsichtigte fristlose hilfsweise fristgerechte Kündigung ....".
Dann müsst Ihr beiden Fällen entscheiden. Also im Falle des Widerspruchs und der Bedenken (sehe ich auch so: kann auch Widerspruch genannt werden) in Eurem Schreiben an den AG, sowohl auf eine fristlose Kündigung als auch auf eine fristgerechte Kündigung eingehen und begründen.
06.10.2011 um 20:42 Uhr
) in Eurem Schreiben an den AG, sowohl auf eine fristlose Kündigung als auch auf eine fristgerechte Kündigung eingehen und begründen.
@gironimo
bitte, bitte daran denken , dass du unterschiedliche Fristen hast. außerordentliche Kündigung 3 Tage ordentliche Kündigung 1 Woche
es kann entscheidend sein wenn ihr die Wochenfrist nutzt und nicht gleichzeitig auf beide Kündigungen eingeht!
06.10.2011 um 22:08 Uhr
@azrael leider ist es nicht einfach einem mitarbeiter anzuhören wenn er sich nicht meldet, weder beim AG noch sonst irgendwo, auch nicht auf nachfrage (anruf, anschreiben ectr.).
nur weil ich mich bis Heute ärgere das ich nicht bei zu einem Kollegen hingefahren bin. Falls du die Chance hast fahr vorbei.
07.10.2011 um 11:03 Uhr
@lernender also ich weiß nicht wie es bei azrael ist.wir hatten einen ähnlichen Fall. Der Kollege meldete sich nie bei uns, ging nicht ans Telefon zu Hause und auch nicht ans Handy. Wir haben ihn per sms gebeten sich bei uns zu melden, die hat er erhalten, denn er meldet sich ja immer per sms krank. Da fahr ich nicht mehr vorbei auch wenn ich für die Arbeitnehmer da bin. Der Kollege wurde aus einem befristeten in einen unbefristeten Vertrag übernommen und seitdem auf einmal immer krank, fehlte unentschuldigt usw.
Verwandte Themen
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
Heute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
News- Mitbestimmung
Wenn es nach dem Willen der EU geht, wird es zukünftig eine weitere Unternehmensform geben – die „Europäische Privatgesellschaft“, kurz SPE. Diese Unternehmensform, so das Argument aus Brüssel, soll k
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
Hallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Umgang mit außerordentlicher Kündigung
Hallo! Unser BRV ist morgen zu einem Termin zwischen AG / MA geladen worden. Der AG hat einen RA dabei und den BRV dazu eingeladen. Es geht darum, dass der MA Stellung zu einem Arbeitszeitbetrug ne
Schweigen des Betriebsrates=immer Zustimmungsverweigerung (z.B. bei außerordentlicher Kündigung)?
Guten Morgen, Ein Schweigen des BR gilt bei einer Maßnahme nach 103 BetrVG nicht als Zustimmung zur Kündigung, sondern als Zustimmungsverweigerung. Ich meine, das das Schweigen d. BR zu einer Ma