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Mitbestimmung bei außerordentlicher Kündigung

A
azrael
Nov 2016 bearbeitet

§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen

...

(2) Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. § 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Betriebsverfassungsgesetz 27

(3) Der Betriebsrat kann innerhalb der Frist des Absatzes 2 Satz 1 der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn ...


ich lese hier heraus, dass der BR einer außerordentlichen kündigung nicht wiedersprechen sondern nur "bedenken" äussern kann.. da ich mich zwangsweise das erste mal damit beschäftige (muss) meine kurze frage: ist das so richtig?

mfg

2.12109

Community-Antworten (9)

N
NoPain

06.10.2011 um 19:30 Uhr

Richtig! Hilfreich ist es den Gekündigten selber auch mal anzuhören, vielleicht ergeben sich da ja trifftige Bedenkensgründe ;)

L
Lernender

06.10.2011 um 19:35 Uhr

ob erbedenken anmeldet oder wiederspricht ändert bei einer außerordentlichen Kündigung nichts. In den Erläuterungen zum BetrVG steht dazu folgendes: Obwohl nicht vorgesehen kann ein Br. auch einer außerordentlichen Kündigung wiedersprechen, da der Wiederspruch eine qualifizierte Art von Bedenken ist.

N
NoPain

06.10.2011 um 19:41 Uhr

Richtig. Gibt dann aber im Falle einer KschK dem Richter wichtige Entscheidungs(hinter)gründe. Liegen keine Bedenken vor, einfach nicht äussern und Frist verstreichen lassen.

L
Lernender

06.10.2011 um 19:51 Uhr

azrael

bist du Betroffener ?

A
azrael

06.10.2011 um 20:10 Uhr

nein, ich bin kein betroffener bzw. nur bedingt betroffen da BR.

leider ist es nicht einfach einem mitarbeiter anzuhören wenn er sich nicht meldet, weder beim AG noch sonst irgendwo, auch nicht auf nachfrage (anruf, anschreiben ectr.).

ich danke euch dennoch für die schnellen antworten.. manchmal sieht man ja den wald vor lauter bäumen nicht :)

G
gironimo

06.10.2011 um 20:32 Uhr

Bitte auch auf die Formulierung des Arbeitgebers achten. Oft schreibt der so etwas wie "....beabsichtigte fristlose hilfsweise fristgerechte Kündigung ....".

Dann müsst Ihr beiden Fällen entscheiden. Also im Falle des Widerspruchs und der Bedenken (sehe ich auch so: kann auch Widerspruch genannt werden) in Eurem Schreiben an den AG, sowohl auf eine fristlose Kündigung als auch auf eine fristgerechte Kündigung eingehen und begründen.

L
Lernender

06.10.2011 um 20:42 Uhr

) in Eurem Schreiben an den AG, sowohl auf eine fristlose Kündigung als auch auf eine fristgerechte Kündigung eingehen und begründen.

@gironimo

bitte, bitte daran denken , dass du unterschiedliche Fristen hast. außerordentliche Kündigung 3 Tage ordentliche Kündigung 1 Woche

es kann entscheidend sein wenn ihr die Wochenfrist nutzt und nicht gleichzeitig auf beide Kündigungen eingeht!

L
Lernender

06.10.2011 um 22:08 Uhr

@azrael leider ist es nicht einfach einem mitarbeiter anzuhören wenn er sich nicht meldet, weder beim AG noch sonst irgendwo, auch nicht auf nachfrage (anruf, anschreiben ectr.).

nur weil ich mich bis Heute ärgere das ich nicht bei zu einem Kollegen hingefahren bin. Falls du die Chance hast fahr vorbei.

R
rtjum

07.10.2011 um 11:03 Uhr

@lernender also ich weiß nicht wie es bei azrael ist.wir hatten einen ähnlichen Fall. Der Kollege meldete sich nie bei uns, ging nicht ans Telefon zu Hause und auch nicht ans Handy. Wir haben ihn per sms gebeten sich bei uns zu melden, die hat er erhalten, denn er meldet sich ja immer per sms krank. Da fahr ich nicht mehr vorbei auch wenn ich für die Arbeitnehmer da bin. Der Kollege wurde aus einem befristeten in einen unbefristeten Vertrag übernommen und seitdem auf einmal immer krank, fehlte unentschuldigt usw.

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