Erstellt am 24.10.2014 um 12:11 Uhr von metallica
Wie wird es denn für andere Mitarbeiter gehandhabt?
Erstellt am 24.10.2014 um 12:23 Uhr von ichich
keine ahnung hab nie gefragt ich weis das unser QS meister und die fertigungsleiter technischerleiter usw ein firmenfahrzeug haben
Erstellt am 24.10.2014 um 13:02 Uhr von paula
es wäre sehr ungewöhnlich wenn die Frage des Firmenwagens nicht an der Funktion hängen würde.
Was in meinen Augen überhaupt nicht geht ist dem BRV einen Firmenwagen zur Verfügung zu stellen, bei dem die Privatnutzung erlaubt wäre.
Erstellt am 24.10.2014 um 14:05 Uhr von moreno
Na ob der QS meister und der technische Leiter nen Dienstwagen haben geht Dich ja nix an.
Habt Ihr keinen Fuhrpark auf den Du zurückgreifen kannst?
Willst Du deinen Wagen nicht benutzen, kannst Du auf Taxis / Mietwagen oder öffentlichen Verkehr zurückgreifen.
Habe ein urteil gelesen wo ein 31 köpfiger BR der Europaweit unterwegs war ein Dienstwagen zugesprochen wurde aber ich glaub bei 7 Kilometer wird's eng ;-)
Erstellt am 24.10.2014 um 19:46 Uhr von Cosinus
@paula „Was in meinen Augen überhaupt nicht geht ist dem BRV einen Firmenwagen zur Verfügung zu stellen, bei dem die Privatnutzung erlaubt wäre.“
Das sieht das BAG aber anders. Zumindest dann, wenn ein freigestellter vorher einen solchen hatte.
BAG Urt. v. 23.06.2004 Az.: 7 AZR 514/03