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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRV entscheidet im Alleingang

P
perry
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Ich habe mal eine kleine (aber für mich wichtige Frage!!!) Ich bin durch ein ausscheidendes BRM neu in das Gremium gerückt. Nun ist mir aufgefallen das der BRV viele Entscheidungen "im allein Gang" entscheidet.

Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, kann es durch ein Beschluss sein (was das alte Gremium beschlossen hat!) das er in Eilfällen, dies darf? Möchte mir gern erst ein paar Meinungen einholen, bevor ich dies bei einer Sitzung tue!!! ;o)

Was ist, wenn es einen solchen Beschluss nicht gibt und die anderen BRM's dies so hinnehmen!?! Das er dies alleine entscheidet?

Danke schon für Eure Antworten!!!

2.43806

Community-Antworten (6)

F
fantil Akzeptiert

24.10.2014 um 14:01 Uhr

Hallo perry,

es kommt darauf an, was der BRV allein entscheidet. Ist hierfür ein Beschluss notwendig dann kann und darf er es NICHT allein entscheiden. Das Gremium kann auch keinen Beschluss fassen das ihm das Recht dazu gibt. Beschlussfassungen sind auf die Tagesordnung der Sitzung zu nehmen. Dort wird beraten und dann fasst das Gremium einen Beschluss. Der BRV sorgt dafür das dieser Beschluss umgesetzt wird.

Grundsätzlich gilt auch für alles andere: Der BRV kommuniziert nach außen wozu ihn das gesamte Gremium autorisiert.

Wenn es sich allerdings um Entscheidungen, wie Organisation des BR-Büros handelt, darf er selbstverständlich eigene Entscheidungen treffen denn diese Aufgaben liegen in seinem Verantwortungsbereich.

Siehe hierzu auch mal: http://www.betriebsrat.com/betriebsratsvorsitzende-fuehrungsaufgaben

Gruss fantil

N
Nubbel

24.10.2014 um 12:35 Uhr

dann wirst du der neue sein, der unbequem werden muss und diesen br aus seiner lethargie erweckt. frag in der nächsten sitzung doch einfach mal nach.

P
perry

24.10.2014 um 13:40 Uhr

hmm, will ich das?!?!

Was wäre denn, wenn kein Beschluss des Gremiums vorliegt und jemand bekommt das "spitz"! ? !

P
perry

24.10.2014 um 14:41 Uhr

Hallo fantil,

Danke für Deine! Also er entscheidet eigenmächtig: Versetzungen von Mitarbeitern, Dienstplanänderungen von einzelnen Mitarbeitern usw.

M
Moreno

24.10.2014 um 14:50 Uhr

Nun wie schon oft geschrieben der Vorsitz wurde nicht vom lieben Gott runtergeschmissen. Wenn er solche Sachen macht wählt ihn ab, aber dann muss auch einer bereit sein diese Aufgabe zu übernehmen. Aber vielleicht reicht es ja schon ihm mal die Ohren lang zu ziehen ;-)

P
perry

24.10.2014 um 16:11 Uhr

Ich danke Euch für die Antworten. Werde dann mal der "Spielverderber" sein und nachhaken!

Beste Grüße perry

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