Erstellt am 23.10.2014 um 17:22 Uhr von Hartmut
Hallo Kontakthalter, der Gesetzgeber sagt, dass BR-Sitzungen während der Arbeitszeit stattfinden sollen - unabhängig davon, ob es sich um Kurzarbeit handelt oder nicht. Die BR-Arbeit hat dabei in der Regel Vorrang (es gibt ein paar Ausnahmen).
'Verhindert' sind Arbeitnehmer in Kurzarbeit also nicht, jedenfalls nicht WEGEN der Kurzarbeit.
Erstellt am 23.10.2014 um 21:26 Uhr von Kucki
@Kontakthalter
Freizeit aufgrund von Kurzarbeit ist betriebsbedingt und daher kein Verhinderungsgrund.
Schau hier einmal rein, das klärt so einiges: BAG, Urteil vom 28. 5. 2014 - 7 AZR 404/12