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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR (Neu)Wahlen in Teilbetrieben

O
over-g
Aug 2020 bearbeitet

Hallo in die Runde!

Wir haben ein Unternehmen, das in 2 verschiedenen Tätigkeitsfeldern arbeitet. Dieses Unternehmen hat einen Hauptsitz mit dem Tätigkeitsfeld A und darüber hinaus bundesweit 4 Teilbetriebe mit jeweils mindestens 5 - 20 Mitarbeitern, alle im Tätigkeitsfeld B beschäftigt. Insgesamt haben wir mittlerweile mehr als 200 Mitarbeiter. Einen Betriebsrat gibt es schon lange. Der existierende Betriebsrat besteht aus 5 Mitarbeitern des Hauptsitzes und einem Mitarbeiter eines der Teilbetriebe und mir, ebenfalls aus einem Teilbetrieb. Die Teilbetriebe werden vom Hauptsitz aus verwaltet und haben jeweils nur eine Art Abteilungsleiter. Alle Betriebsstätten sind untereinander mehr als eine Stunde entfernt. Nun zum Problem: Die Interessenvertretung für die Teilbetriebe gestaltet sich zunehmend schwierig, da die Tätigkeitsfelder recht verschieden sind. Dazu kommen die räumliche Trennung und die Tatsache, dass nur 2 der 4 Teilbetriebe vertreten sind. Die Sitzungen müssen immer beide Tätigkeitsfelder abdecken, fachliche Kompetenz und Verständnis für das jeweils andere Tätigkeitsfeld ist aber nur eingeschränkt vorhanden. Daher würden wir gern für die Teilbetriebe eine eigenständige Interessenvertretung gründen. Meine Frage: Können wir in den Teilbetrieben jederzeit eigene BR's aufstellen oder sind wir an den Wahlzyklus gebunden? Vielen Dank!

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Community-Antworten (4)

S
seehas

19.08.2020 um 16:45 Uhr

Wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind einen eigenen BR zu gründen, dann ist das unabhängig von jeder Wahlperiode machbar. Allerdings müsst ihr euch gut überlegen, ob ihr den Teilbetrieben mit einem eigenen BR wirklich einen Gefallen tut. bei 5 - 20 Mitarbeitern gibt es dort einen einköpfigen BR. da wird es schwierig Aufgaben zu teilen und der eine BR muss sich in alle Regelungsbereiche einarbeiten. Ein mehrköpfiger BR hat da ganz andere Möglichkeiten sich zu organisieren. Eine Möglichkeit wäre es vielleicht bei der nächsten BR Wahl darauf zu achten, dass aus allen Teilbetrieben Kandidaten auf den Listen stehen. Ansonsten kann der bestehende BR ja auch Mitarbeiter aus den ausgelagerten Betrieben als "Sachverständige" zu den Themen einladen die den jeweiligen Betriebsbereich betreffen.

O
over-g

19.08.2020 um 16:54 Uhr

Dankeschön!

K
krambambuli

19.08.2020 um 16:57 Uhr

Vielleicht könnt ihr mit Hilfe der Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen und für die Kleinbetriebe "b" einen eigenen BR wählen. Dann könnt ihr mit a+b einen GBR bilden. (§ 3 BetrVG)

C
celestro

19.08.2020 um 17:11 Uhr

"Ansonsten kann der bestehende BR ja auch Mitarbeiter aus den ausgelagerten Betrieben als "Sachverständige" zu den Themen einladen die den jeweiligen Betriebsbereich betreffen."

Funktioniert aber nur, sofern die Sachkunde zum Thema im "Rest"-BR nicht eh schon vorhanden ist.

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