Vor 20 Jahren wurde unsere Krankenhaus GmbH (vier Standorte) gegründet. Zwei Arbeitnehmervertreter wurden seinerzeit in einer Urwahl von allen Beschäftigten gewählt. Geschäftsführer und der damalige GBR-Vorsitzende beschlossen, dass in Zukunft die AN-Vertreter alle vier Jahre vom GBR gewählt werden sollen. Im Gesellschaftervertrag ist dies auch verankert.
Kann der GBR per Beschluss dies in Zukunft ablehnen und wieder die Wahl durch alle Beschäftigten fordern?
Herzlichen Dank für eure Antworten.

Maria