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Kümdigung in Untenehmensteil ohne BR

B
Biene72
Okt 2022 bearbeitet

Wie verhält es sich, wenn ein Unternehmen in 2 Teile gegliedert ist, bei denen 1 Teil einen BR hat, der 2. nicht. Der Mitarbeiter dem gekündigt wird arbeitet im Teil ohne BR. Der örtliche BR aus Teil 1 fungiert ja gleichzeitig als GBR. Ist dieser bei der Kündigung anzuhören?

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Community-Antworten (8)

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ganther

23.10.2022 um 17:36 Uhr

Einfache Antwort : Nein

P
paula

23.10.2022 um 23:11 Uhr

als was ihr fungiert würde ich auch mal hinterfragen

C
Challenger

23.10.2022 um 23:45 Uhr

Warum hat der GBR denn noch keinen Wahlvorstand für den betriebsratslosen Betrieb bestellt ??? Vergleich :

§ 17 BetrVG - Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat -

(1) Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so bestellt der Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand. § 16 Abs. 1 gilt entsprechend.

B
Biene72

23.10.2022 um 23:50 Uhr

Lieben Dank für eure Antworten. @Challenger: es war niemand bereit sich zur Wahl zu stellen in diesem Teil des Unternehmens….

C
celestro

24.10.2022 um 01:26 Uhr

Hat man denn einen WV eingesetzt und eine Wahl “versucht”?

Und falls ja, sollte man es vielleicht jetzt noch einmal machen. Denn jetzt könnte es ja durch die Kündigungen dazu kommen, das sich doch jemand bereit erklärt.

B
Biene72

24.10.2022 um 02:31 Uhr

@celestro ja hat man…. Aber vllt sind jetzt die KollegInnen wach geworden,…das stimmt!

G
GabrielBischoff

24.10.2022 um 12:51 Uhr

Erstmal die Frage, ob diese Teile vielleicht nicht doch ein Betrieb sind.

Was trennt die beiden Teile denn? Räumliche Entfernung?

B
Biene72

24.10.2022 um 13:04 Uhr

Der Teil 1 sitzt räumlich zu den anderen Teilen entfernt, hat einen anderen GF da wir aufgeteilt sind in Schulen und Arbeitsmarktdienstleistungen. Teil 1 Schulen hat einen BR, Teil 2 Arbeitsmarktdienstleistungen nicht.

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