Ausserordentliche Kündigung Stellungnahme BR - Zählt der Sonntag mit zu den 3 Tagen?
Hallo zusammen,
bei einer ausserordentlichen Kümdigung hat der Br das Recht innerhalb 3 Tagen eine Stellungnhame abzugeben. Jetzt meine Frage zu den 3 Tagen. Zählt der Sonntag mit? Beispiel: donnerstags erreicht uns die Anhörung zur ausserordentlichen Kündigung, bis wann muss die Stellungnahme dem Arbeitgeber vorliegen?
Community-Antworten (1)
12.01.2009 um 12:00 Uhr
Hallo Montag2009, fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Also in Deinem Beispiel dann am Montag 24:00 Uhr. Siehe auch § 193 BGB.
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