W.A.F. LogoSeminare

Verpflichtung zur Fortbildung

M
MarkusW
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns sind Fortbildungen geplant. Diese finden ausserhalb der regulären Arbeitszeiten statt. Können Kollegen verpflichtet werden, daran teilzunehmen? Die Zeit wird Bezahlt / Gutgeschrieben. Kann dazu im §98 BetrVG nichts finden.

89601

Community-Antworten (1)

S
SCENIC

22.10.2014 um 13:58 Uhr

Versuch es mal mit dem § 87 Abs. 1, da findest du alles!

Ihre Antwort