Bei uns sind Fortbildungen geplant. Diese finden ausserhalb der regulären Arbeitszeiten statt. Können Kollegen verpflichtet werden, daran teilzunehmen? Die Zeit wird Bezahlt / Gutgeschrieben. Kann dazu im §98 BetrVG nichts finden.
Erstellt am 22.10.2014 um 11:58 Uhr von SCENIC Versuch es mal mit dem § 87 Abs. 1, da findest du alles!