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Verpflichtung nach Fort/Weiterbildung

U
unkas
Nov 2016 bearbeitet

Guten morgen,

ein Mitarbeiter möchte eine Fortbildung im Gesundheitswesen machen deren Kosten sich auf 900€ belaufen. Diese Fortbildung wird sowohl dem Haus als auch dem MA in seiner weiteren berufl.Entwicklung zugute kommen. Nun möchte der AG aufgrund der Kostenübernahme den AN verpflichten eine bestimmte Zeit nach Abschluß der Fortbildung im Haus zu arbeiten. Gibt es da irgendwelche Fristen und wo kann man sich informieren? Danke für eure Hilfe

Unkas

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Community-Antworten (2)

W
Werner

23.02.2007 um 10:42 Uhr

Hallo Unkas, In einer Entscheidung des BAG vom 06.09.1995 ( BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94 ) stellt der 5. Senat fest, es gebe keinen Grundsatz, dass die Bindungsdauer bei Fortbildungsmaßnahmen höchstens sechsmal so lang sein darf wie die Dauer der Bildungsmaßnahme selbst. Die Zulässigkeit einzelvertraglicher Klauseln, wonach der Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden Fortbildungskosten zurückzuzahlen hat, hängt von der Dauer der Bildungsmaßnahme und der Bindungsdauer ab. Beide müssen in angemessenem Verhältnis zueinander stehen. Grundsätzlich gilt: bei einer Lehrgangsdauer von bis zu zwei Monaten ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung höchstens eine einjährige Bindung; bei einer Lehrgangsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr ohne Arbeitsverpflichtung im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre bei einer mehr als zweijährigen Dauer der Fortbildungsmaßnahme ohne Arbeitsleistung hat der Senat eine Bindung von fünf Jahren für zulässig gehalten.

U
unkas

23.02.2007 um 11:36 Uhr

Vielen Dank Werner, das ist ja schon mal ein Hinweis!

Unkas

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