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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausenzeiten/ Toilettengang

N
Nichtwissend
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

es gibt bei uns zur gesetzlichen Pause noch zusätzlich bezahlte Pausen, bis zu 30 Minuten. Diese sollen für Getränke holen, Brotzeit und auch für den Toilettengang hergenommen werden. Teilzeitkräfte haben nur diese bezahlten Pausen, in diesem Fall wären es 15 Minuten.

Unsere Kollegin muss aus gesundheitlichen Gründen öfters zur Toilette. Da sie aber Kompressionsstumpfhosen tragen muss, schafft sie das in dieser Zeit nicht. Diese „Pausenregelung“ wurde in einer BV vom vorherigen BR geregelt. Nun muss die Kollegin regelmässig beim Vorgesetzten „antanzen“ und bekommt ein Mitarbeitergespräch wegen Pausenüberzug. Ein Attest vom Arzt hat sie mit gebracht, aber es wird nicht berücksichtigt.

Diese ständigen Gespräche finden meistens dann statt, wenn kein BR mehr im Haus ist, bzw. gibt es auch im Gremium unterschiedliche Meinungen zur weiteren Vorgehensweise. Ich bin Nachrücker und noch nicht ausreichend geschult. Daher meine Frage, wie kann man der Kollegin helfen, gibt es hier gesetzliche Möglichkeiten.

Für Eure Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar.

3.366014

Community-Antworten (14)

G
gironimo

27.04.2016 um 11:33 Uhr

Toilettengänge sind keine Pause, sondern Arbeitsunterbrechung aus menschlichen Bedürfnissen heraus.

Geht die Sache offensiv an und fordert den AG auf, den Menschen ohne Pausenabzug den Gang zur Toilette zu ermöglichen.

Auch das Thema Mitarbeitergespräche solltet Ihr offensiv angehen. Klärt die AN auf, wann sie das Recht haben ein Gespräch im Sinne § 82.2 BetrVG zu verweigern, bis ein BR zur Verfügung steht. Kritisiert die Geschäftsleitung für ihr verhalten z.B. in einer Betriebsversammlung.

M
Mattes

27.04.2016 um 11:49 Uhr

Auch hilft hier Google schnell weiter bei der Suche nach Argumentationshilfen.

Hier z.B. ein Urteil zu Krankheitsbedingten Toilettengängen: Arbeitsgericht Köln Az: 6 Ca 3846/09

Auch wird in den ein oder anderen genannten Artikel Bezug auf den §616 BGB genommen.

S
stehipp

27.04.2016 um 11:55 Uhr

Grundsätzlich gilt eine BV natürlich für alle Mitarbeiter. Sollte es aber einen begründeten Ausnahmefall geben (und das scheint hier zu sein), dann kann man hiervon auch abweichende Regelungen finden.

Nachdem ein ärztliches Attest vorliegt würde ich das Thema beim nächsten Monatsgespräch vorbringen und die GL bitten mit dem entsprechenden Vorgesetzten der Kollegin mal ein Wörtchen zu reden. Manchmal muss man auch die Führungskräfte etwas in ihre Schranken verweisen.

P
Pickel

27.04.2016 um 12:49 Uhr

Was nicht ganz klar ist:

  • Benötigt die Mitarbeiterin mehr als 30 Min / Tag für Ihre Toilettengänge

oder

  • kommt sie inklusive Toilettengänge und sonstiger Freiheiten (Brotzeit etc) regelmäßig auf über 30 Minuten?
G
gironimo

27.04.2016 um 12:56 Uhr

Noch einmal - Toilettengang ist auch für "gesunde" Mitarbeiter keine Pause und muss möglich sein. (siehe auch Hinweis von Mattes auf § 616 BGB)

G
Globus

27.04.2016 um 18:11 Uhr

unglaublich...

P
Pjöööng

27.04.2016 um 18:40 Uhr

Zitat (Nichtwissend): "es gibt bei uns zur gesetzlichen Pause noch zusätzlich bezahlte Pausen, bis zu 30 Minuten. Diese sollen für Getränke holen, Brotzeit und auch für den Toilettengang hergenommen werden."

Demnach ist ja wohl unstrittig, dass der Arbeitgeber die gesetzlich geregelten Ruhepausen gewährt und darüber hinaus täglich 30 Minuten bezahlte "Freistellung" für andere "Erledigungen" gewährt.

Insofern sind Hinweise wie "Toilettengänge sind keine Pause," zwar richtig , aber eben keineswegs zielführend.

Grundsätzlich erscheint mir die vom Arbeitgeber getroffene Regelung nicht zu beanstanden zu sein. Im Gegenteil, sie erscheint mir sogar eher großzügig.

Die Frage die verbleibt ist, ob diese Regelung abschließend sein kann, also ob der Arbeitgeber Arbeitnehmern die ausnahmsweise mehr als dreißig Minuten am Tag auf der Toilette verbringen, abmahnen, das Entgelt kürzen oder anderes antun kann.

Der gesunde Mensch wird in der Regel weniger als dreißig Minuten am Tag auf der Toilette verbringen. Längere Zeiten dürften sich bei akuten Erkrankungen oder bei chronischen körperlichen Problemen ergeben. Bei der akuten Erkrankung ist wohl davon auszugehen, dass während des Toilettenganges eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Bei einem chronischen körperlichen Problem wie es hier beschrieben wurde, könnte es sich um eine Behinderung handeln. Zu prüfen wäre also, ob hier evtl. eine Diskriminierung wegen einer Behinderung vorliegt.

In diesem Sinne würde ich das Thema mal beim Arbeitgeber ansprechen und dabei auch mal darüber parlieren, ob der Umgang mit diesem intimen körperlichen Problem eigentlich angemessen ist.

G
Globus

27.04.2016 um 18:58 Uhr

"Nun muss die Kollegin regelmässig beim Vorgesetzten „antanzen“ und bekommt ein Mitarbeitergespräch wegen Pausenüberzug. "

scheint also nicht damit auszukommen... wie man aber zusätzliche Pausen mit all den Dingen da in einer BV abschließen kann.... unglaublich..

C
celestro

27.04.2016 um 19:30 Uhr

"Die Frage die verbleibt ist, ob diese Regelung abschließend sein kann, also ob der Arbeitgeber Arbeitnehmern die ausnahmsweise mehr als dreißig Minuten am Tag auf der Toilette verbringen, abmahnen, das Entgelt kürzen oder anderes antun kann."

Der Punkt würde mich auch interessieren. Also was für Maßnahmen sind überhaupt vorgesehen (in der BV), wenn die Zeiten überzogen werden ?

N
Nichtwissend

27.04.2016 um 21:30 Uhr

Da die Kollegin nur Teilzeitarbeit (ca.6 Std/Tag) arbeitet, hat sie keine Mittagspause. Heißt sie hat lediglich die 15 Minuten, was bedeutet sie kann max. 2 zur Toilette, da ja der "Weg" dorthin ja auch schon berechnet wird.

Bei den Gesprächen wird sie jedesmal unter Druck gesetzt in Form von Zielvereinbarungen und letztens einer Abmahnung. Zusätzlich wird ihr die Arbeitszeit gekürzt, was zur Folge hat das sie Minusstunden im Arbeitszeitkonto und diese wieder rein arbeiten muss.

Leider finden die meisten Kollegen das im Gremium nicht weiter schlimm sie betrifft das nicht, da sie aufgrund ihrer Tätigkeit (Teamleiter) nicht unter diese Regelung fallen.

G
Globus

27.04.2016 um 21:52 Uhr

was willst du genau von uns hören?

N
Nichtwissend

27.04.2016 um 22:03 Uhr

@ Globus

Ich wollte nur höflich Fragen oder Unklarheiten beantworten.

Meine Frage wurde ja bereits beantwortet. Dafür auch ein Dankeschön an alle.

G
Globus

27.04.2016 um 22:12 Uhr

schade, du merkst nicht worauf ich hinaus möchte - sehr schade...

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