Dokumentation Toilettengang etc - rechtens?
Hallo
bei uns in der Firma sollen ab nächster Woche Strichlisten handschriftlich geführt werden. Auf diesen wird
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unsere Tätigkeiten dokumentiert und wie lange wir für was gebraucht haben - ist auch noch okay für uns
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gibt es dort Extraspalten mit den "Überschriften" 2a) Toilettengang 2b) Raucherpause 2c) privates Gespräch mit Kollegen 2d) privates Gespräch 2e) Kaffeeholen
Diese Zettel sollen "anonym" ausgefüllt werden, wobei man ja anhand der Handschrift die einzelnen Mitarbeiter schon identifzieren kann.
Meine Frage, bevor ich mich an unseren BR wende:
Sind die Fragen 2a) bis 2e) überhaupt rechtens? Darf der AG so etwas minutiös abfragen?
Vielen Dank für eure Antworten
Community-Antworten (30)
30.01.2009 um 17:59 Uhr
@schnellchen, Sehr Witzig. Ich werde mal Betten DAMIT es wahr wird bei dir mal sehen OB du dann immer noch so ein Schelm bist oder ob du dannb klein laut rum jauelst...
30.01.2009 um 19:00 Uhr
Na, Sachen gibt es...
30.01.2009 um 20:17 Uhr
@Schnellchen
Gehe sofort zum BR und frage ihn einmal wie er es sieht und was er hierzu meint?
30.01.2009 um 20:32 Uhr
Uschi ICH bin aber der BR.
30.01.2009 um 20:36 Uhr
Der letzte Beitrag war nicht von mir - ich bin definitiv nicht der BR ;)
Witzbolde gibt es leider überall
Uschi - das wollen wir auf jeden Fall. Ich habe schon im Netz geschaut - bisher habe ich nirgends gefunden, dass das rechten ist
30.01.2009 um 20:38 Uhr
Hat hier nun Schnellchen die Frage gestellt oder Schnllchen?
30.01.2009 um 20:42 Uhr
Hui, meine Frage wurde vor dem Stellen schon beantwortet.
30.01.2009 um 20:44 Uhr
@ Schnellchen, gehe mal davon aus dass du nicht in einer öffentlichen Bedürfnisanstalt angestellt bis, zur Erinnerung....da war wenigstens die MA Überwachung von Telekom und Lidl, high-tech- mässig....
30.01.2009 um 20:45 Uhr
@all Ich glaube ich bin viel zu gutgläubig - war das ne erste oder so eine Fake Frage, wie öfters hier?
30.01.2009 um 21:01 Uhr
Also - es handelt sich hier nicht um eine Fake-Frage und ich bin nicht bei der DB oder Telekom oder sonstwas angestellt, sondern in einem Logistik-Unternehmen.
Unser BR ist leider nicht der Fitteste und unsere stellvertretende BR ist mittlerweile versetzt; auch sie riet mir heute, den BR einzuschalten. Allerdings würde ich gern vorher wissen, wie man am Besten vorgeht, damit ich ggf. dem BR die "Vorlage" liefern kann.
Es ist mir wirklich ernst mit meiner Frage
30.01.2009 um 21:04 Uhr
@Schnellchen
Nein, das darf der AG nicht verlangen.
@all PS: Es scheint hier wirklich Witzbolde zu geben, einer hatte wohl auch die Tage mein Paswort gehackt, so wie ich heute in einem Gespräch mit dem Sys-Admin gekärt habe. Hatte wohl zu viel Vertrauen und daher nur ein einfahces PW verwendet. Doch ich habe gelernt.
30.01.2009 um 21:28 Uhr
@schnellchen
ich rate grundsätzlich allen AN die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Denn auch in solchen Fällen könnte man sich dann um Rat an diese wenden.
30.01.2009 um 21:33 Uhr
@ Schnellchen, ok, frage doch deinen BR mal ob er den § 87, 90, 91 BetrVG kennt?
30.01.2009 um 21:44 Uhr
Pirat - danke dir
Ich denke gerade §87 wird hier wohl zum Tragen kommen
Dann kann ich nur hoffen, dass ich aus der Kollegenschaft nicht ganz allein da stehe und die anderen, die auch angenervt sind, endlich sich auch mal auf die Hinterbeine stellen.
Uschi - dachte ich mir, dass er das nicht darf - es geht entschieden zu weit
30.01.2009 um 22:16 Uhr
@uschi darf ich? darf ich? darf ich?
30.01.2009 um 22:19 Uhr
@Uschi66 Was Dir widerfahren ist, ist natürlich bedauerlich. Hinsichtlich Deiner Möglichkeiten der Rehabilitation könnte ich mir aber vorstellen, dass Dir persönlich geholfen wurde.
30.01.2009 um 22:19 Uhr
@uschi darf ich mal die "richtige" Antwort geben?
Bitte bitte bitte
30.01.2009 um 22:21 Uhr
Oh, nun macht es wohl Kölner - ok, schreib du sie mir - die richtige Antwort auf diesen Thread :-(
30.01.2009 um 22:31 Uhr
@Kölner
Ja, mir wurde hervorragend geholfen. Schade nur dass es notwendig wurde. @DJ ??? verstehe ich nicht, muss ich??
@all, wäre schade wenn Witzbolde, welche es wohl leider hier gibt, siehe "Schnllchen -111571" die abhalten würde welche Probleme haben oder diesen helfen wollen.
30.01.2009 um 22:35 Uhr
@all "Hallo bei uns in der Firma sollen ab nächster Woche Strichlisten handschriftlich geführt werden. " Ok, wo sieht ein Gremium hier bitte schön ein MBR Außer bei der Einführung bezüglich 87,1,1 BetrVG? Ich lege Wert auf das Wort "handschriftlich"!!!
"Auf diesen wird 1. unsere Tätigkeiten dokumentiert und wie lange wir für was gebraucht haben" Auch da sehe ich den eben erwähnten § zur Anwendung.
"2. gibt es dort Extraspalten mit den "Überschriften" 2a) Toilettengang 2b) Raucherpause 2c) privates Gespräch mit Kollegen 2d) privates Gespräch 2e) Kaffeeholen Diese Zettel sollen "anonym" ausgefüllt werden, wobei man ja anhand der Handschrift die einzelnen Mitarbeiter schon identifzieren kann." Klasse, und wer sagt das das alles die richtigen Antworten oder Striche sind? Cool!
Ich sage dennoch MBR nach §87,1,1 Dann BV darüber vereinbaren. Nur so geht es - so meine Lieben - Laßt uns das Spiel beginnen!!!
Gruß DJ
30.01.2009 um 22:41 Uhr
@DJ
stiimt, doch da "Schnellchen" ja kein BR ist musste man diesen Hinweis nicht zwingend geben, sonder ihr erklären, geht nicht und gehe zum BR
Es ist aber weiter auch immer wieder "schön" zu erkennen auf welche Ideen wohl mache AG kommen.
30.01.2009 um 22:54 Uhr
DJ - dass ist doch auch mal ein Wort - genau so denke ich, muss es auch funktionieren
Wir haben heute schon abteilungsintern gesagt, dass wöchentlich EINER die Strichlisten für uns 6 führt ;) und wir uns wöchentlilch abwechseln; wäre auch eine Möglichkeit
Ich hoffe jetzt nur, dass bei uns es nicht so läuft, wie beim letzten Mal, als ich dann Vorreiterin war, sich alle freuten, aber auf der Betriebsversammlung keiner den Mund aufmachte aus Jobangst.
Uschi - ja - leider ist es so und leider lassen es sich viel zu viele gefallen - aus eben beschriebener Jobangst.
Wir haben monatelang Überstunden gemacht (da wurde bei uns noch nicht gestempelt) - diese sind jetzt komplett verfallen, weil unser BR leider ein absolut nicht pfiffiger ist. So machen wir jetzt alle Nasewischen und das war es dann.
30.01.2009 um 23:04 Uhr
@uschi sag mal, woher weißt du das? Diese Infos hatte ich zumindest nciht!
"doch da "Schnellchen" ja kein BR ist musste man diesen Hinweis nicht zwingend geben" "sonder ihr erklären, geht nicht und gehe zum BR"
Ok Uschi, ich laß mich drauf ein. Wenn du den ersten Teil der Aussage weißt (und kiener von uns hier), wieso weißt du, dass deine zweite Vermutung dass es einen BR gibt zutrifft?
Fragen über Fragen
30.01.2009 um 23:07 Uhr
@schnellchen Ich denke du hast mich falsch verstanden!!!!
Ganz ehrlich!!!! Wiesa sollte eine Arbgeitnehmervertretung eine solche BV unterschreiben? Idch sehe da keine Veranlassung für!!!!
NEVER EVER!!!!
30.01.2009 um 23:17 Uhr
Keine Sorge - DJ - ich hab dich richtig verstanden und denke auch nicht, dass die unterschrieben wird. Ich meinte nur als Ansatzpunkt für den BR, dass sowas eben nur über eine BV zu regeln wäre ;)
30.01.2009 um 23:27 Uhr
Na, also hat Uschi Recht, du bist kein BRM - ist auch nciht schlimm - der BR muß aber richtig argumentieren. Das ist wichtig wenn er dann das initiativrecht oder die Ablehnung des solchen des AG formuliert. Der BR klann sich nciht auf was berufen was dem gar nciht entspricht. Im Anbetracht der Frage von dir, mußte ich davon ausgehen, das Defizite vorhanden sind, diesbezüglich. Entweder Defizite in der Rechtskenntnis, oder solchen von nicht Vorhandensein eines BR!
30.01.2009 um 23:36 Uhr
DJ - ein BR ist vorhanden; leider hat das kluge Köpfchen diesen eben verlassen, weil sie versetzt wurde
Von daher wären so viele Infos wie möglich gut, damit wir vorbereitet zum BR gehen können und ihm die richtigen Argumente in die Hand geben können, um dieses Ding so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen.
Die hier erwähnten §§ des BVG sind schon gut - vor allen Dinge denke ich, dass hier §87 am besten greifen würde
Die Argumentation mit der BV von dir ist ebenfalls prima - auch damit kann ich unserem BR eine gute Argumentationsgrundlage geben.
Der BR wird diese ablehnen und ich möchte eben, dass er auch weiß, auf welcher Basis er dieses kann
30.01.2009 um 23:46 Uhr
@schnellchen ICH WIEDERHOLE MICH NUR SEHR UNGERNE!!!
Ich denke in dem Fall greift nur der von mir erwähnte 87,1,1 BetrVG - hmm - der 87er ist klar, ist unseree eizige wirkliche Mitbestimmung - auf welche n beziehst du dich genau, also absatz und Satz?
Was denkst du bedeuten die Buchstagben "BV"
Fragen über Fragen....
31.01.2009 um 00:01 Uhr
BV = Betriebsvereinbarung und ich denke auch, dass es der § 87 ist, der zu einer Argumentation herhalten muss
Ich werde mich morgen mal mit diesem § genau auseinander setzen und hoffen, dass ich das unserem BR genau so rüber bringen kann.
Ich meine bei diesem § diesen Absatz hier
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
- Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
Was mich jetzt noch interessiert, ist - ob eine "Kontrolle" des Toilettengangs nicht ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des AN ist?
31.01.2009 um 11:20 Uhr
""Hallo bei uns in der Firma sollen ab nächster Woche Strichlisten handschriftlich geführt werden. " Ok, wo sieht ein Gremium hier bitte schön ein MBR Außer bei der Einführung bezüglich 87,1,1 BetrVG? Ich lege Wert auf das Wort "handschriftlich"!!!"
Da Du augenscheinlich auf den § 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG hinaus willst, solltest Du wissen, dass auch "handschriftliche" Angaben, die später per EDV ausgewertet werden können, unter diese Regelung fallen ...
"Meine Frage, bevor ich mich an unseren BR wende: Sind die Fragen 2a) bis 2e) überhaupt rechtens? Darf der AG so etwas minutiös abfragen?"
Der AG hat selbstverständlich einen Anspruch darauf erfahren zu können, wie produktiv die von ihm bezahlte Arbeitszeit genutzt wird. Allerdings darf er eine solche Abfrage nicht ohne Zustimmung des BRs starten. Der BR sollte wissen wie mit diesem Thema umzugehen ist und falls er´s nicht weiß, sich zwingend durch einen Anwalt beraten lassen. Ungeachtet dessen, ist auch der § 94 BetrVG zu beachten ...
Die Frage nach Häufigkeit & Zeitdauer "Toilettengang" dürfte jedoch absolut unzulässig sein.
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