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Fahrtkostenerstattung bei BRTätigkeit

T
takkus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Leute,

wir haben mal eine Frage zu den reisekosten des BR: Einverinderungsgrund zur Teilnahme an den Sitzungen ist unseres Wissens nach nur Urlaub, Weiterbildung oder AU. Ein Mitglied das Nachtschicht hatt, ist also einzuladen.Die erstattung der erforderlichen Fahrkosten sind vom ArbG zu übernehen. Nun die Frage: wie kommen wir an die Kosten? Mit einer Privatrechnung? benötigen wir einen Beschluß? Oder wie....?

Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (1)

F
Fragenmann

21.10.2014 um 17:40 Uhr

Fahrtenbuch, Kilometer 30cent, kann der AG mit der nächsten Gehaltsabrechnung auszahlen. Da brauchts keinen Beschluss, das ist Gesetz!

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