Erstellt am 21.10.2014 um 15:33 Uhr von Fragenmann
Dazu ist er nicht berechtigt, alle Beschlüsse die dann gefasst werden sind ungültig, da kann er die Sitzung gleich sein lassen.
Erstellt am 21.10.2014 um 15:40 Uhr von Halbi
Danke. Aber was kann ich dagegen tun?
Erstellt am 21.10.2014 um 15:56 Uhr von Fragenmann
Du verlangst das er das betreffende Mitglied einläd. Sollte er es nicht tun dann musst du das wohl oder übel dem Arbeitsgericht melden. Er verstößt hier gegen das Gesetz dem er verpflichtet ist. Das muss er doch einsehen? Wie sehen es die anderen im BR und was sagt das Ersatzmitglied dazu? Der Wähler hat nunmal entschieden das derjenige auf dem Platz zu sitzen hat. Für mich ist der Vorsitzende inkompetent und nicht geeignet für diesen Posten.
Erstellt am 21.10.2014 um 16:13 Uhr von Hoppel
@ Halbi
Bist Du das betroffene Ersatzmitglied? Falls ja, was macht Dich so sicher, dass Du hättest geladen werden MÜSSEN?
Erstellt am 21.10.2014 um 17:17 Uhr von Halbi
Ja ich bin das betroffene Mitglied. Ich bin mir so Sicher weil er mir das ins Gesicht
gesagt hat. Er ist der Meinung, er könne selbst entscheiden, wann er mir eine Einladung zukommen lässt.
Angeblich hätte er sich beraten lassen. Ich glaube ihm das nicht. Da er sich meiner Ansicht nach über geltendes Recht hinwegsetzt .
Wenn 3 ordentliche Mitglieder bekannter Weise Urlaub haben muss er mich als 2. Ersatzmitglied ja wohl einladen.
Ich muss dazu schreiben das ich erst seid dieser Wahlperiode Ersatzmitglied bin.
Davor war ich ordentliches Mitglied.
Er sagt mir offen das ich mich ja beschweren kann aber aufpassen solle ,das ich nicht hinten runterfalle. In meinen Augen eine klare Erpressung.
Das ist ja wohl Amtsmissbrauch aller erster Klasse.
Die anderen Mitglieder möchten sich da raushalten , was ich auch nicht recht verstehe.
Sie möchten sich nicht mit ihm anlegen.( ihre Ruhe haben)
Ich frage mich nur ,warum sie sich hüberhaupt wählen lassen?
Erstellt am 21.10.2014 um 17:33 Uhr von BRAlexS
Laut §25 BetrVG rückt das Ersatzmitglied automatisch nach wenn ein ordentliches verhindert ist und ist für diesen Zeitraum vollwertiges BRM mit allen Rechten und Pflichten, egal ob kurzfristig oder nicht. Nach §29 BetrVG muss der BRV Dich dann auch einladen, ausnahmslos! Gewerkschaft informieren!
Erstellt am 21.10.2014 um 19:34 Uhr von Schnapphaken
Grundsätzlich ist die Einladung an alle BRM zu schicken, da sie zur Teilnahme verpflichtet sind.
Ist dem BRV bekannt, dass ein BRM verhindert ist, hat er das entsprechende Ersatzmitglied zu laden. Ein BRV hat hier auch keine Wahlmöglichkeit. Alles andere ist ein gravierender Verstoß und sollte nicht hingenommen werden.
Wenn dir bekannt ist, dass eine Sitzung stattfindet und dein Nachrücken klar ist, kannst Du auch ohne Einladung zur Sitzung erscheinen (Teilnahmepflicht). Sollte der BRV hier dann deine Teilnahme verhindern wollen, was er nicht darf, hast Du ja einige Zeugen. Dann würde ich auch nicht mehr stillhalten und das Arbeitsgericht anrufen.
Erstellt am 21.10.2014 um 19:59 Uhr von Hoppel
@ Halbi
Du könntest dem BRV mitteilen, dass Du Deine ordnungsgemäße Ladung ggf. auch durch ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren oder eine einstweilige Verfügung durchsetzen wirst, so er die Spielregeln des BetrVG noch ein einziges Mal missachtet ...
Erstellt am 21.10.2014 um 23:49 Uhr von Halbi
Danke für Eure Hinweise. Ich werde als erstes die Gewerkschaft um Hilfe bitten. Da ich nicht genau weiss wer die Kosten für das Arbeitsgericht übernimmt. Und ich auch erst einmal auf die sanfte Weise zu einer Lösung kommen möchte.
Erstellt am 22.10.2014 um 01:06 Uhr von Valdi
@Halbi, Schnapphacken gab den Hinweis, du brauchst keine Einladung zur Sitzung! Gehe einfach hin. Wie willst du anderen helfen, wenn du deine eigenen Rechte nicht durchsetzt? Bitte lese den Paragraph 25 BetrVG nach. Im Fitting (23Auflage) unter RN 23! Sanfte Weise bringt dich nicht weiter sondern Entschlossenheit zu kämpfen.
Erstellt am 22.10.2014 um 21:55 Uhr von nicoline
*Ich werde als erstes die Gewerkschaft um Hilfe bitten.*
Was soll die Gewerkschaft anderes machen, als das, was Du eigentlich machen müßtest? Es kann jemand von der Gew. mit dem BRV reden, der ja eigentlich ganz genau weiß, dass er unrechtens handelt, es aber trotzdem nicht unterläßt.Wenn ich so gestrickt wäre, wie Euer BRV würde ich denken: Ach wie süß, jetzt kommt er auch noch mit der Kindergartentante!
*Davor war ich ordentliches Mitglied.*
ich bitte um Entschuldigung, wenn ich das so direkt sage: eigentlich hättest Du dann mindestens so viel Wissen haben müssen, dass Du diese Frage hier nicht stellen müßtest!
*Er sagt mir offen das ich mich ja beschweren kann aber aufpassen solle ,das ich nicht hinten runterfalle.*
Auf welchem Wege denkst Du, kannst Du mit so einem BR größenwahnsinnigen Vorsitzenden auf die sanfte Weise zu einer Lösung des Problems kommen?
Die von Hoppel vorgeschlagene Handlungsweise finde ich ziemlich sanft und die einzig richtige!