Erstellt am 21.10.2014 um 08:02 Uhr von Fragenmann
Wenn die beiden gleich sind dann sind auch die Unterschriften gleich viel Wert, also reicht eine!
Der BR unterschreibt ja auch nur mit einer Unterschrift, und wenn der Vorsitzende zb krank ist eben der Vertreter. Also da hat der GF recht.
Erstellt am 21.10.2014 um 21:42 Uhr von paula
welche Unterschriftsregelungen haben, wissen die GF schon am Besten....